Das Land ob der Enns

Namen vom Besitz. Das baierische, auch bei uns üblich gewesene Hofsystem hat folgende Ordnung: die oberste Einheit ist der Meierhof (curia)i) mit 90 und mehr Joch samt Wald usw., die Grundlage der Hufenteilung aber der Vollhof oder Hof schlechthin mit 50—60 Joch. Ein halber Hof ist eine ^'^.'■^®'hof eine Hofstatt^) (area), auch Lehen genannt, ein Achtelhof eine Sölde, und zwar eine Bausölde mit Grund für ein paar Ochsen, während der Sechzehntelhof eine leere Sölde hieß, weil kein Grund dabei war. Der Begriff Sölde verkleinert sich später (Va—V 1 bzw. als leere Sölde (Häusel) zu V,6—Vai- Die Teilung geht bis zu V«!, also zuletzt mit etwa 1 Joch Grund bei der Bausölde. Der Ausdruck Sölde, mhd. saelde, bedeutet ursprünglich die vom Bauer erstellte Unter kunftshütte für die landwirtschaftlichen Arbeiter. Jährh.3)^begegnet im Österreichischen die Beunde, heute Point, mundartl. beod, ein freies, besonderem Anbau vorbehal tenes eingehegtes Grundstück, nach Kluge^) von einem ahd. *bi-want ,was sich herumwindet, Zaun'. Später war die Point von einer Sölde nicht mehr wesentlich verschieden. Mit dem vorhin erwähnten Hofsystem hängen sehr viele Ortsbezeichnungen zusammen, die Hof(er), Hub(er), Hofstatt, -stätter, Lehen Lehner (auch Viertier), Lechner, Söllner, Point, Pointner usw. _ Durchbrochen wird das bairische Hefsystem natürlich strecken weise dort, wo windische Siedler aus dem Walde Baustellen nach ihrer HufenVerfassung (mansus sciavonicus) schufen. Die meisten bäuerlichen Anwesen, am Ausgange des Mittelalters auch schon die ehemals freien, waren in einem mehr oder minder be lasteten Abhängigkeits- und Dienst- oder Zinsverhältnis zu einer der massenhaften kirchlichen und weltlichen Grundherrschaften, waren also sozusagen nur verliehen®). Daraus erklären sich Bezeichnungen wie Landsiedel (auch Lohnsiedel geschrieben). Erb, Erbler, Erbrecht, Kaufrecht, Waldrecht, Kleindienst, Uberlend, Hold, Urbarmühle®) (Urbelmühle), Neustift usw für Ansiedlungen. Sehr zahlreich waren ursprünglich die freien Aigen, d. h. Anwesen die kemem Herrn pflichtig waren, auf denen die bai .rische Bauernschaft saß. Daran erinnern noch die Orts- und Hausnamen Aigen, Aigner, ö Noch größer waren die Stiftsmeierhöfe, besonders die Graneien der Zisterzienser. Eine Grangia des Stiftes Baumgartenberg beispieisweise war aus sechs Bauerngutern gebiidet worden (Oö. UB. II, n. 360). VII solchen Hauses gibt Oö. UB. r, Ohsenbunt wird z. B. 1189 bei Alkofen erwähnt (Oö. UB. II, n. 284). ^^^^ite te mir bekannte eleg wäre allerdings aus dem Jahre ca 963 vorausgesetzt, daß es sich dort tatsächlich um Asten bei Frankenmarkt handelt' wie Hauthaler meint (Saizb. UB. I, 172, n. 5). ' Etym. Wörterb. d. deutschen Sprache, O.A., (1921), S. 49. lungen Entwicklung stellt eingehend dar J. Strnadt in seinen Atlasabhand- .Anwesen, das dem Grundherrn unmittelbar zinst, also nicht zu Lehen oder Dienst verliehen ist(vgl. Oö. UB. HI, 239 u. 281,13. Jahrh.).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2