Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns II

50 Benediktinerabtei Gleink. Da es nun im Urbar unter officium Hage heißt „quod rexit tunc Chunradus Widmer", bei den Ämtern Gleink und Haidersbofen aber'quod regit Fridericus', bezw.'quod regit Dietricus dotarius', so ist das Urbar kaum viel später als 1308 niedergeschrieben worden, gewiß aber nach dem 12. März 1307, weil der in dieser Urkunde gegen Verleihung des Gutes Unchsingsoede zu Landsidelrecht ausbedungene Zins von 3 sol. den. wienn. mon. im Urbar schon von erster Hand so eingetragen ist. Die schon angeführte Urkunde vom 7. Juli 1308 gibt aber noch einen weiteren Anhaltspunkt zur Datierung des Urbars. Mit dieser Urkunde verleiht nämlich Abt Offo von Gleink die „possessiones super Aigen sitas", welche Ditmarus de Chremsperch dem Kloster zugeeignet hatte, dem Heinrich Stadler als Leibgeding gegen einen jährlich am Feste des hl. Andreas zu reichenden Zins von 30 Pfennigen. Das Urbar weist diesen Dienst nun schon von erster Hand auf, es fällt also die Abfassung des Urbars in die Zeit nach dem 7. Juli 1308 oder wenigstens nicht viel früher, wenn man etwa mit der Möglichkeit rechnen will, daß die Eintragung geschah, ehe noch die Urkunde ausge stellt war. Dies zum termiuus post quem. Terminus ante quem ist das Jahr 1312. Denn die in einem Nachtrag Fol. 31b verzeichneten Güter 1—5 kamen in diesem Jahre an das Stift (UB. V, n. 82). Demnach ist das Urbar unter Abt Offo (? 1277—1313), der auch sonst für sein Stift sehr tätig war,^ entstanden. Die Nachträge späterer Hände lassen sich urkundlich bis zum Jahre 1355 verfolgen. Die dem Urbar zugrundeliegende Verwaltungsorganisation hat schon früher bestanden, denn in einer Urkunde vom Jahre 1252 (UB.III, n. 194) werden schon die Ämter Windiscbgarsten, Haag und Wienerweg genannt. Der Besitz war an sich und im Verhältnis zu dem anderer Stifte sehr gering; die Klagen über x\rmut, die uns in Gleinker Urkunden wiederholt^ begegnen, sind keine Phrase gewesen. Das Urbar des Stiftes, das der letzte Abt, als er Dechant und Stadt pfarrer von Enns wurde, dortbin mitnahm, ist derzeit im Diözesanarchiv in Linz verwahrt. Es gliedert sich folgendermaßen: 1. Amt Gleink, B. Steyr [Fol. la—11b]. 2. Amt Haag, NÖ.[Fol. 12a—17a]. 3. Der Besitz in Haidershofen, B. Haag, NÖ.[Fol. 17a—18b]. 4. Der Besitz in Ardagger, B. Amstetten, NÖ. [Fol. 19a—20a]. 5. Amt Nöstlbach, B. Neuhofen [Fol. 20b—21b]. 'F.Pritz, Geschichte der ehem. Benediktiner-Klöster Garsten und Gleink, S.174fF. ^ Z.B. UB.VII, n. 130. — Über den ursprünglichen Besitz vgl. den Stiftbrief vom Jahre 1125 (UB. XI, n. III) und die Urkunden UB.11, n. 113, 2ü2, 2(53.

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