Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns I

192 Benediktinerabtei Mondsee. diesen Besitz an das Erzbistum Salzburg verkaufen, Herzog Otto von Bayern aber annullierte aus Rücksicht auf das Stift kraft seines Hoheitsrechtes den bereits abgeschlossenen Vertrag und kaufte die Herrschaft im Jahre 1296 selbst. Im Jahre 1462 gelang es dem Stifte, Wildeneck als Pfandgut zu er¬ werben, aber schon im Jahre 1506 ging die Herrschaft aus dem Besitze der bayrischen Herzoge in den des Kaisers über, der sie noch im selben Jahre dem Erzbischof von Salzburg pfandweise überließ. Im Jahre 1566 löste sie Kaiser Maximilian II. ein. Als im Jahre 1601 Gefahr drohte, daß an Stelle des bisherigen Pfand¬ inhabers, des Freiherrn Bernhard von Löbel, ein Protestant treten könnte, verkaufte Abt Johann Christoph mit Konsens des Kaisers und des Bischofs weitentlegene Güter in Bayern und Niederösterreich und erlegte aus dem Erlöse den Pfandschilling. So verblieb nun geraume Zeit die Herrschaft Wildeneck als Pfandgut beim Stifte Mondsee, bis sie im Jahre 1678 Abt Cölestin vom Kaiser käuf¬ lich erwarb.1 Wildeneck wurde somit erst spät Eigentum des Stiftes und ich glaube deshalb, mit Recht von einer Einbeziehung des Urbars (1435) dieser eigentlich herzoglich bayrischen Herrschaft in diese Publikation absehen zu dürfen. Über den Besitz des Stiftes, der ihm von Anfang an gehörte, scheinen in den besonders stürmischen Zeiten des 12. Jahrhunderts TeilVerzeichnisse üblich gewesen zu sein. Eines ist uns wenigstens erhalten. Das erste Gesamturbar, von dem wir wissen, ist aber erst im 14. Jahr¬ hundert angelegt worden. Der Chronist sagt1 2 von Abt Gundaker: De quo unicum illud annotatum, quod omnes monasterii redditus ac proventus in unum urbarii librum conscribi fecerit anno 1316. Ein paar Jahrzehnte später brannte das Stift ab und dabei ging wohl auch dieses Urbar zugrunde, denn von Abt Christanus, der das Kloster wieder aufbaute, heißt es: Qui ipse librum urbarium, quo monasterii red¬ ditus ac proventus continentur, cura singulari renovavit anno 1341. Codice insigni etiamnum exstante, setzt der Verfasser des Chron. Lun. im Jahre 1748 hinzu. Heute ist er verschollen. Wir besitzen nur mehr ein Teilurbar aus dem 12. Jahrhundert und ein Gesamturbar aus dem Jahre 1416.3 1 Nicht 1719, wie N. Schmid in seiner Geschichte von Mondsee (Studien und Mit¬ teilungen aus dem Benediktinerorden IV, 1883, S. 329) irrtümlich angibt. 2 Chron. Lun., p. 167. 3 Das im Handschriftenkatalog der Wiener Hofbibliothek unter n. 3622 (Cod. Lun. Q 72) angeführte, nunmehr abgelöste Urbarfragment s. XIV. betrifft nicht Mondseer, sondern Regensburger Besitz.

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