Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns I

8 Benediktinerabtei Lambach. 10. Dienst von den Brot- und Fleischbänken im Markte Lambach (Fol. 34 a). 11. Holzdienst zur Kloster-Badstube (Fol. 34 a). 12. Getreidedienst aller Ämter von Maierhöfen, Huben und Lehen, Erblern und Freistiftern: 1. Propsteiamt (Fol. 34b—37b), 2. Amt Niedernstadel (Fol. 38 b), 3. Amt Glatzing (Fol. 38 b), 4. Amt Gaspoltshofen (Fol. 39 a—39 b), 5. Amt Katzbach (Fol. 40 a—40 b). 13. Strohdienst (Fol. 38 a). 14. Zehent (Fol. 41 a). 15. Wiesendienst (Fol. 41b—42 a). 16. Fischdienst (Fol. 42 b und 43 a und Fol. 52 a—52 b). 17. Bezüge der Kloster Beamten und -Dienstleute (Fol. 43 b—14 a). 18. Forstrechtdienste (Fol. 44 b—48 b). 19. Einkünfte des Richters in Lambach im Propsteiamt (Fol. 49 a—50 b). 20. Besitzungen des Stiftes Göttweig im Amte Traunfeld (Fol. 51a—51b). Das Verhältnis der Handschriften zueinander. Wie bei1 den Urbaren des Stiftes Kremsmünster ist auch hier die Beobachtung zu machen, daß sich der Besitz, abgesehen von Teilungen, im Laufe der Zeiten nicht erheblich vermehrt hat. Auch die Gliederung der Untertanen in Ämter bleibt im wesentlichen bestehen, nur die Amtshöfe werden teilweise gewechselt.1 Das in A aufscheinende Amt Oberkirchen fehlt in B ,C D. Da es in Niederösterreich lag, dürfte es später im Zusammenhänge mit einem eigenen Verzeichnisse der Weinberge, die in allen Urbaren fehlen, beschrieben worden sein. Erhalten ist aber davon nichts. Das umfangreichste Urbar ist D. Es enthält nicht nur den Dienst von den fünf oberösterreichischen Stiftsämtern, sondern auch mehrere in den älteren Urbaren nicht oder nur teilweise aufgeführte besondere Leistungen, z. B. die wichtigen Fisch- und Forstrechtdienste und die Einkünfte des Oblaiarius. Von kulturhistorischer Bedeutung sind die von D mitgeteilten Bezüge der Klosterleute, vom Richter angefangen bis zum Fuhrknecht. In formaler Hinsicht unterscheidet sich D von den übrigen Urbaren dadurch, daß es nicht nach Ämtern, sondern nach den einzelnen Dienst¬ gattungen gegliedert ist. Soweit sich die Abschnitte mit den entsprechenden in A berühren, sind sie der Übersichtlichkeit wegen in A abgedruckt worden. 1 Vgl. das in der Beschreibung der Handschriften zu C Gesagte.

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