Tätigkeitsbericht 1974-1977 Arbeiterbetriebsrat Werke Steyr

45 FirmenpensionsZuschuß betriebliche Soziaileistung Die besondere Betriebstreue unserer Kollegenschaft spiegelt sich in einer Aufstellung, der seit Kriegsende bis 1977 geehrten Jubilare: 50 Dienstjahre 38 Jubilare 45 Dienstjahre 30 Jubilare 40 Dienstjahre 464 Jubilare 35 Dienstjahre 867 Jubilare 25 Dienstjahre 4.693 Jubilare 6.092 Jubilare Nachdem der Firmenpensionszuschuß, den wir ebenfalls in der Arbeitsordnung verankern konnten, seit Jahrzehnten nach 25 Dienstjahren gewährt wurde, konnte der Betriebsrat ab 1972 eine Zuerkennung bereits ab 20 Dienstjahren erreichen. Der FPZ wird für Männer ab dem 60.,für Frauen ab dem 55. Lebensjahr gewährt, aber auch bei Inval idität und Berufsunfähigkeit (siehe AO, Anlage I I). Der FPZ ab 1. 1.1977 ab 1. 1. 1978 ab 1.1. 1977 ab 1. 1. 1978 20 Dienstjahre = S 409,- 438.- 31 Dienstjahre = S 516,- 552,- 21 Dienstjahre = S 421,- 451,- 32 Dienstjahre = S 526,- 563,- 22 Dienstjahre = s 431,- 461,- 33 Dienstjahre = s 536,- 573,- 23 Dienstjahre = s 439,- 470,- 34 Dienstjahre s 546,- 584,- 24 Dienstjahre = s 449,- 480.- 35 Dienstjahre — s 555,- 594,- 25 Dienstjahre = s 459,- 491,- 36 Dienstjahre = s 576,- 616,- 26 Dienstjahre s 470,- 503,- 37 Dienstjahre = s 593,- 634,- 27 Dienstjahre - s 478,- 511,- 38 Dienstjahre = s 615,- 658,- 28 Dienstjahre = s 486,- 520,- 39 Dienstjahre = s 632,- 676,- 29 Dienstjahre — s 498,- 533,- 40 Dienstjahre = s 650,- 695,- 30 Dienstjahre = s 505,- 540,- Witwen = s 371,- 397,- Die Firmenpensionszuschüsse sind dynamisiert u nd erhöhen sich damit jährlich 1 Eine entscheidende Besserstellung gelang dem Betriebsrat mit Wirkung 1.01.1975 für Arbeiter ab 40 Dienstjahren I I I I Diese erhalten zur gesetzlichen Pension einen monatlichen Firmenpensionszuschuß von 25 Prozent des letzten Lohnbezuges!!! (Gesetzliche Pension + FPZ dürfen jedoch 95% des letzten Monatsbezuges nicht überschreiten). Diese Regelung gi lt bei diesen FP-Beziehern in späterer Folge auch für deren Witwen, welche 60 Prozent dieses FPZ erhalten. Freizeit bei Dienst verhinderung Der Kollektivvertrag zeigt auf, bei welchen fami l iären Ereignissen (Todesfal l von Fami l ienangehörigen, Eheschließung, Entbindung etc.) unter Fortzahlung der Entlohnung arbeitsfreie Tage gewährt werden. Dazu gibt es in der AO, Pkt. 25 eine Besserstellung auf betrieblicher Ebene. Fahrtkosten- Fahrtkosten, die wöchentlich über S 15,— hinausgehen und für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vergütung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verwendet werden (ausgenommen bei den innerstädtischen Verkehrs mitteln) werden durch das Werk vergütet! Darüberhinaus konnte für Schichtarbeiter erreicht werden, daß, wenn diese mangels eines ihrer Arbeits zeit angepaßten öffentlichen Verkehrsmittels ein Privatfahrzeug benützen, diese ebenfalls den vorerwähnten Fahrtkostenzuschuß erhalten.(Dazu ist ein Ansuchen erforderlich).

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