Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

184 dieses Recht nicht an. Allein die Mautbeamten gingen so weit, dass sie auf die vorbeifahrenden Schiffe derselben schossen, und so mit Gewalt zum Anlanden zwangen. Darüber entstand nun ein großer Prozess, welcher aber 1518 von Wien aus zugunsten der Bürger von Steyr und Enns entschieden wurde. Am 6. Dezember 1518 kam K. Maximilian I. zum letzten Mal nach Steyr, und schenkte derselben sein Haus an dem Berge vor der Burg gelegen, samt dem Brunnen zum Eigentum. Er starb am 12. Jänner 1519 in der Burg zu Wels, 60 Jahre alt, und wurde zu Neustadt begraben. Er war ein herrlicher Fürst, ausgezeichnet an Geist und Körper, der zweite Stifter der österreichischen Monarchie. Obgleich er immer Kriege führte, so war doch nie Österreich der Schauplatz derselben, der Handel und Wohlstand nahm wieder bedeutend zu. Seine Klugheit und sein Glück brachte dem Hause Habsburg Kronen zuwege, deren Herrschaft sich sogar in einen bisher unbekannten Weltteil erstreckte. Seine erste Gemahlin, Maria von Burgund, hatte ihm die schönen Niederlande zugebracht, sie gebar einen Sohn, Philipp den Schönen, am 21. Juni 1478, welcher sich 1496 mit Johanna, der Erbin der spanischen Königreiche, vermählte; er starb aber schon am 25. September 1506, und hinterließ zwei Söhne, Karl und Ferdinand; dieser feierte 1516 durch Maximilians Verwendung sein Verlöbnis mit Anna, der Tochter des Königs Ladislaus von Ungarn und Böhmen, wodurch später beide Länder an Österreich kamen. Karl hatte 1516 die Regierung der Niederlande erhalten, 1516 wurde er auch auf den Thron Spaniens berufen, und nach Maximilians Tode am 28. Juni 1519 zum römischen Kaiser erwählt; die österreichischen Länder besaßen anfangs Karl und Ferdinand gemeinschaftlich. Maximilians Tod war von den Statthaltern überall bekannt gemacht worden, so auch den Landständen ob der Enns, und der Stadt Steyr, nach Linz wurde ein Landtag am 2. März ausgeschrieben. Da beschlossen die Stände, bei so großer Entfernung ihrer jetzigen Herrn, die in Spanien waren, indessen zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung, die Verwaltung des Landes zu übernehmen, bis von den beiden Erben etwas Bestimmtes angeordnet würde. Die Verwaltung wurde

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