Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

131 Zur Belebung des Handels trugen die Wochen- und Jahrmärkte sehr vieles bei; wann erstere hier eingeführt wurden, ist unbekannt, doch gewiss schon in sehr alter Zeit; der Hauptwochenmarkt wurde immer am Donnerstage gehalten. Auch ein Jahrmarkt war schon lange vor 1347, kam aber dann außer Gewohnheit; in diesem Jahre wurde er neuerdings eingeführt mit allen Freiheiten, welche andere Städte besitzen, und dauerte 14 Tage. Bei Anfang desselben wurde ein Kreuz oder die Marktfahne ausgesteckt, und es begann die Sicherheit für die Personen und Waren der Kaufleute. Sie erhielten sicheres Geleite, undwegen früherer Schulden durfte keiner während des Marktes gepfändet oder belangt werden, wohl aber nach dem Ausläuten desselben. Nur die Bürger von Steyr hatten in dieser Hinsicht ein eigenes Privilegium. Die Aufsicht oder Handelspolizei führten die Genannten oder der äußere Rat, der auch oft Gesetze in Handelsangelegenheiten gab, und über ihre Befolgung wachte; ja sogar in gewissen Fällen für bestimmte Waren einen Preis festsetzte. Für diese waren auch eigene Plätze, auf denen sie verkauft werden durften, so wie solche auch für Fleischer, Bäcker, Landleute mit Lebensmitteln, selbst für verschiedene Handwerker bestimmt waren. Erst später, 1422, wurde es erlaubt, auf dem Stadtplatz für die Kaufleute Hütten zu errichten; in den eigenen Häusern die Waren feilzubieten, wurde erst 1435 gestattet. 86) Die Stadtwaage stand unter Aufsicht des Magistrates, das Metzenmaß war dem Brückenmeister übergeben, der Zimenter hatte die Aufsicht über Maß und Gewicht, und musste beeidet sein. Alle aber standen unter dem Handelsvorsteher oder sogenannten Hausgrafen, deren einer zu Wien, und der andere zu Linz seinen Sitz hatte, über die Handelsgesetze wachte, Streitigkeiten entschied, Taxen und Zölle einnahm, und überhaupt die Oberaufsicht führte. Auch Juden gab es viele in Österreich, die sich mit Handel und Wucher beschäftigten, und ungeheure Zinsen nahmen, was endlich Albrecht III. 1338 durch ein Dekret beschränkte; auch in Steyr befanden sich mehrere, wie wir 86) Prevenhuber, S. 84. Kurz, Handel, S. 288

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