Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

123 jedoch die sechs Ratsherrn allein zu viel zu tun hatten, und bei der großen Zahl der Genannten selten ein einstimmiger Schluss zu erhalten war, sondern die Meinungen oft sehr verschieden ausfielen, so traf man eine neue Einrichtung, nämlich, die ursprünglichen sechs Räte wurden, wie zuvor, von der ganzen Bürgerschaft erwählt, erhielten aber die Vollmacht, sechs andere Bürger als ihre Mitglieder zu ernennen; die jährlich austretenden sechs Räte übernahmen nun das Amt der Genannten, und standen den übrigen in ihren Verrichtungen bei. 76) So waren also eigentlich zwölf Ratsherrn, zehn aus der Stadt und zwei von dem Steyrdorf; die ersten oder vornehmsten sechs hießen der alte oder innere Rat, die andern der neue, junge oder äußere Rat. Und so blieb es bis 1500, wo der erste Bürgermeister zu Steyr an die Spitze der Verwaltung kam. Die wichtigsten Geschäfte leitete immer der Stadtrichter und innere Rat, der äußere hatte größtenteils die Polizei zu verwalten; sie mussten über Treue und Redlichkeit im Handel wachen, konnten da als Zeugen aufgerufen werden, die Erhaltung der Ruhe und Ordnung war auch ihre Pflicht. Das Stadtrichter-Amt bekleideten sehr oft Adelige, selbst die Stellen des inneren Rates wurden oft von ihnen besetzt, wie es schon aus der Stiftung des Milchdophes zum Spital 1306 erhellt, in der Herren oder Adelige als Räte unter den Zeugen aufgeführt wurden. Viele vomAdel undRitterstande hattenHäuser inder Stadt, teils zur Sicherheit, teils zumVergnügen, erhielten das Bürgerrecht, und übernahmen höhere Ämter, so die Panhalme, Aspache, Kerschberger, Milwanger, Theurwanger, Steger, Goldschmidte, Lueger, Wienner, Grünthaler, Pandorfer, Pfefferl u. s. w. Viele derselben vermählten sich mit Bürgerstöchtern, besonders mit reichen, wodurch vieles Vermögen an den Adel kam, seltener war es der Fall, dass Bürgerssöhne adelige Töchter heirateten. Aber später gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts entschlugen sich die Adeligen fast gänzlich dieser Ämter, und die ansehnlicheren Bürger führten allein die Verwaltung. Auch von diesen begaben sich mehrere, nachdem sie sich Reichtümer gesammelt, 76) Kurz, Handel in Österreich S. 247.

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