Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

109 1339 am 17. Februar starb H. Otto; aber am 1. November wurde dem H. Albrecht sein Sohn Rudolph geboren. 1347 war ein so kalter Frühling, dass Wein und Getreide zugrunde gingen; im Sommer war H. Albrecht in Steyr, und begabte die Stadt mit dem Rechte, alle Jahre einen Jahrmarkt am nächsten Sonntag vor dem Auffahrtstage zu halten, und acht Tage zuvor und nachher Handel zu treiben. Sie sollen dabei die nämliche Freiheit haben, wie andere Städte auf ihren Jahrmärkten. Die Bürger hatten zwar schon früher dieses Privilegium, verloren es aber aus verschiedenen Ursachen. — 1348, und vorzüglich 1349 wüteten fürchterliche Erdbeben; Schlösser und Flecken sanken in Schutt und Ruinen. Nach den Annalen von Garsten ereignete sich eine solche Erderschütterung am 25. Jänner und 2. Februar in unserer Gegend, doch ohne große Heftigkeit. Auf diese Plage folgte nun die Pest; sie kam aus demOriente nach Italien, und verbreitete sich von dort nach Kärnten, Steiermark, Österreich, ja fast ganz Europa. Sie wirkte fürchterlich schnell und kräftig; bald standen ganze Ortschaften menschenleer; sie tötete Millionen, und erst die hereinbrechende Kälte tat ihrer Wut Einhalt. Durch den Mangel an Arbeitern stieg dann auch der Preis des Getreides zu einer großen Höhe hinan. — 1356 erteilte H. Albrecht das Privilegium, dass alle Streitigkeiten wegen Wein, der in Steyr gekauft oder verkauft worden, hier sollen geschlichtet werden; dass die Bürger wegen in der Stadt gemachten Kontrakten oder Schulden die Fremden vorladen, oder wenn sie sich da aufhalten, in Arrest setzen dürfen; der Stadtrichter könne dieselben pfänden oder Geld von ihnen eintreiben, um es den Gläubigern zu überliefern. Ferner soll niemand außerhalb des Burgfriedens eine Meile rings herum Wein ausschenken; ausgenommen, wo es von Alters her erlaubt ist. 1358 befiehlt H. Albrecht nebst Andern auch den Bürgern von Steyr, wenn sie oder die Ihrigen von Reinprecht von Wallsee irgend beschwert oder gequält würden wegen der Steuer, die er von den Gütern haben will, welche den Bürgern gehören, aber Lehen von ihm sind, so sollen sie sich dagegen setzen, und die Seinen aufhalten, die sie in der Stadt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2