Das Handelsbuch des Budweiser Eisenhändlers Nikolaus Bartlme 1560-1568

56 Zdenek S i m e c e k bedeutenden Umfanges der Eisen- und Stahllieferungen an Nikolaus Bartlme ist die Vermutung gerechtfertigt, daß sich der Budweiser Großhändler ebenfalls am Handel mit Prag beteiligte. Entsprechende Belege sind im Geschäftsbuch jedoch nicht zu finden. Nur aus einem einzigen Bucheintrag geht hervor, daß E. Attl einen von Bartlme in Budweis umgetauschten Scharschachstahl dem Eisenhändler B. Franck nach Bautzen geliefert hat. (Edition, S. 145) Aus den Angaben des Geschäftsbuches geht auch nicht hervor, welchen Gewinn Nikolaus aus dem Eisenverkauf in der Stadt oder auf dem Lande erzielte. Bei allen Eintragungen werden wohl die Preise angeführt, es ist jedoch auszuschließen, daß der Gewinn bereits einkalkuliert war. Dies schließt schon die Funktion des Buches aus, das lediglich zum Festhalten der Saldi in Beziehung zu den Freistädter Lieferanten diente: es hielt ihre Forderungen für gelieferte Waren fest und drückte es mit dem Preis dieser Waren aus, den Nikolaus an die Lieferanten zu bezahlen hatte. Strittig ist dabei nur die Frage, ob in allen Fällen die Entlohnung des Fuhrmannes, das Waaggeld, Zoll und Maut inkludiert waren. Bei einer kleineren Anzahl der Eintragungen wird vermerkt, daß Nikolaus Bartlme die Transportkosten trägt; bei den übrigen ist daher vorauszusetzen, daß sie einen Bestandteil des festgesetzten, vom Lieferanten beanspruchten Preises bilden, woraus hervorgeht, daß der Transport vom Lieferanten bezahlt wurde. Jedenfalls blieb die Ware bis zu ihrer Übernahme durch Nikolaus im Eigentum des Freistädter Lieferanten. Die Frage der Bezahlung blieb auch aus diesem Grund bis zum Zeitpunkt der gemeinsamen Abrechnung offen. Erst bei dieser Gelegenheit wurden strittige Fragen behandelt. Sie betrafen die Qualität der Ware (es konnte zur Verwechslung von Eisensorten gekommen sein), ihr Gewicht oder aber Waren, die auf dem Zettel vermerkt, jedoch nicht geliefert wurden, weil sie etwa abhanden gekommen waren. Offensichtlich kam es bei der Abrechnung auch zur Übereinkunft über den endgültigen Preis der Ware.71 Aus der Analyse geht hervor, daß sich die Eisen- und Stahlpreise im Geschäftsbuch von jenen aus Freistadt bzw. Steyr bekannten Preisen in Richtung nach oben unterscheiden.72 Zur Frage, inwiefern die Preisangaben im Geschäftsbuch zu weiteren Überlegungen auszunützen wären, ist festzustellen, daß es sich hier um Totalsummen handelt und deshalb nur in wenigen Fällen der reale Preis einer ausgewählten Eisen- und Stahlsorte je Gewichtseinheit festzustellen ist. Konkrete Preisangaben lassen sich nur in Lieferungen erheben, die eine einzige Sorte von Eisen und Stahl enthalten. Mit 71 So auf Grund der Analyse. Das Saldokonto für geliefertes Eisen ist nicht immer gleich dem Zahlungskonto und der Höhe der eingestandenen Schulden, wie sie beide Partner bei gemeinsamer Verrechnung bestimmt haben. Diese Feststellung gilt jedoch nicht für alle Fälle. Die Kontrolle der Kontoangaben "Soll ich" im Vergleich mit "Soll er" ist dadurch erschwert, daß bei der gemeinsamen Verrechnung oft der Betrag, welchen Nikolaus bei dieser Gelegenheit gezahlt hat, in das Kaufmannsbuch nicht eingetragen wurde . Das Zahlungskonto ist deswegen als unvollständig anzusehen. 72 Preise nach Hans Pirchegger, Das steirische Eisenwesen von 1564 bis 1625 führt Eleonore Hietzgeru, Der Handel, 181 f. an.

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