Jahresbericht Lyzeum Steyr 1916/17

17 V. Lehrverfassung. Im Schuljahre 1916/17 wurde in allen Klassen in allen obligaten Fächern wie auch in den Freigegenständen nach dem vom k. k. Mini¬ sterium für Kultus und Unterricht unter dem 14. Juni 1912, Z. 27.344, für Mädchenlyzeen vorgeschriebenen Lehrplan unterrichtet. In diesem Schuljahre wurde auch der Unterricht im Turnen, der obligatorisch ist, nach dem neuen Lehrplan, wie auch das Jugendspiel nach den neuen Instruktionen des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. November 1913, Z. 52.487, unterrichtet. Für die IV. Klasse war vom k. k. Landesschulrat wieder ein Maschinenschreibkurs als Freigegen¬ stand bewilligt worden, den 9 Schülerinnen mit durchwegs sehr gutem Erfolge bei der Maschinschreiblehrerin Frau Anna Bartl besuchten. Die Direktion hofft, mit dieser Einrichtung der Anstalt einen bedeutenden Nutzen verliehen und auf der Bahn, den Schülerinnen praktische Wege zu ihrem späteren Fortkommen zu weisen, einen Schritt weiter getan zu haben. Da von der Veröffentlichung des Detaillehrplanes des Raumes wegen leider abgesehen werden muß, möge die nachfolgende Stunden¬ übersicht nach dem Normallehrplan herangezogen werden. Die Direktion ist aber auch gerne bereit, jede gewünschte Auskunft über den Lehrplan zu geben, beziehungsweise einen solchen Normallehrplan Interessenten zun beschafen. VI. Stundenübersicht nach dem Normallehrplan für Mädchenlyzeen. II. V. III. VI. Summe IV. I. Lehrgegenstände 2 2 12 2 2 2 Religionslehre 2 4 4 4 4 24 4 4 Deutsche Sprache 5 3 26 5 5 4 4 Französische „ — 4 12 4 4 Englische „ 3 3 14 2 2 2 Geschichte 2 „ „ " 2 2 11 2 2 2 1 Geographie * * * 3 3 17 3 3 3 2 (3) Mathematik „ * — — 2 2 1 7 Naturgeschichte 2 3 10 3 2 2 Naturlehre (Chemie, Physik) 3 16 2 2 3 2 4 Freihandzeichnen 1 1 Schreiben. 2 9 2 2 12 2 2 Turnen 28 28 26 162 26 26 28 Summe (29) Als freie Lehrgegenstände können gelehrt werden: Gesang, Steno¬ graphie, weibliche Handarbeiten, Handfertigkeiten, Maschinschreiben, 3

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2