Jahresbericht Lyzeum Steyr 1916/17

18 eventuell spezielle Haushaltungskunde, regelmäßig zu je zwei Stunden wöchentlich. Der freie Lehrgegenstand Maschinschreiben wurde heuer in der IV. Klasse gelehrt und wurde von 9 Schülerinnen besucht. Den Unter¬ richt erteilte auf 3 Maschinen Frau Anna Bartl in 3 Wochenstunden. Die Erfolge können durchwegs als sehr gute bezeichnet werden. VII. Berechtigungen für Absolventinnen und Schülerinnen öffentlicher Mädchen-Lyzeen. 1. Das erworbene Reifezeugnis berechtigt: a) zum Studium der Pharmazie (Apothekergewerbe) nach einer Prü¬ fung aus Latein über sechs Gymnasialklassen (M.=V.=Bl. 1904, IX. 21); b) zur Ablegung einer Ergänzungsprüfung (aus Pädagogik, Me¬ thodik und Schulhygiene) zur Reifeprüfung an einer Lehrerinnen¬ bildungsanstalt ohne vorherigen Besuch derselben (Erl. d. Min. f. K. u. U. vom 31. Mai 1908, Z. 15.569, M.=V.=Bl. Nr. 36, und Erl. d. Min. f. K. u. U. v. 30. Jänner 1910, Z. 33.071, M.=V.=Bl. Nr. 8 v. 1910); c) zum Uebertritt in den 3, bezw. 4. Jahrgang einer Lehrerinnenbildungs¬ anstalt, wenn das zur Reifeprüsung an einer solchen Anstalt vor¬ geschriebene Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht ist (Auf¬ nahmsprüfung nicht erforderlich d) Zulassung als außerordentliche Hörerin an den philosophischen Fakultäten (Min.=V. f. K. u. U. v. 23. März 1897, Z. 7155, M.=V.=Bl. Nr. 19) e) zur Dispens von der Prüfung aus der Unterrichtssprache bei der Staatsprüfung aus Französisch und Englisch zum Unterricht an Bürgerschulen, Lehrerinnenbildungsanstalten 2c.; f) zur Dispens des allgemeinen Bildungsnachweises bei der Lehr¬ amtsprüfung aus Stenographie und der Staatsprüfung aus Musik; 8) zur Dispens von dem Nachweis der gewerblichen Praxis bei der Aufnahme in die k. k. Zentralanstalt für Frauengewerbe in Wien (IV., Mollardgasse 87), die ihre Besucherinnen zu Lehrerinnen an Frauengewerbeschulen ausbildet; h) zur Aufnahme in den Abiturientenkurs der Wiener Handels¬ akademie (II., Stephaniestraße 4); i) zur Aufnahme in den kommerziellen Fachkurs der neuen Wiener Handelsakademie (VIII., Hamerlingplatz 5/6 k) zum Besuche der vereinigten Fachkurse für Volkspflege; 1) zur Ablegung der Lehramtsprüfung für das Lehramt des Frei¬ handzeichnens an Mittelschulen der weiblichen Jugend nach einem vierjährigen Besuch einer öffentlichen Kunstschule (Erl. d. Min. f. K. u. U. v. 5. April 1912, Z. 52.790, ex 1911); m) zum Besuche einer höheren landwirtschaftlichen oder Haushaltungs¬ schule zur Ausbildung als Lehrerin an einer solchen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2