Adressbuch von Linz 1873

74 bei der Aufgabe zu entrichten und beträgt die Bestellgebühr im Orte des Abgab¬ Postamtes 15 kr., außerhalb des Postortes pr. Meile 50 kr. Botenlohn. Auf solchen Briefen muß der Name des Absenders auf der Rückseite des Briefes genau angegeben sein, und es ist zu empfehlen, daß derlei Briefe nicht in den Briefkasten eingelegt, sondern dem Postbediensteten übergeben werden. 13. Postsendungen können, wenn deren Bestellung an den Adressaten noch nicht erfolgt ist, vom Aufgeber zurückgenommen werden. Zur Zurückforderung wird der¬ jenige als legitimirt erachtet, welcher das Aufgabs=Rezepisse, oder wenn ein solches nicht ertheilt wurde, das Petschaft, mit dem der Brief verschlossen war, und eine von derselben Hand geschriebene Duplikat=Adresse beibringt. 14. Briefe ohne Werthangabe bis 5 Loth inklusive werden nur mit der Briefpost befördert. 15. Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe von 2 kr. pr. 2½ Loth können befördert werden: Alle gedruckten, metallografirten oder sonst auf mechanischem Wege hergestellten, nach ihrem Formate und sonstiger Beschaffenheit für die Briefpost geeigneten Gegenstände, auch gebundene oder brochirte Bücher. Ausgenommen hievon sind die mittelst Kopir=Maschine oder Durchdruckes hergestellten Schriftstücke. Sen¬ dungen mit Drucksachen müssen offen, entweder unter schmalem Streif= oder Kreuzband, oder in einfacher Weise zusammengefaltet aufgegeben werden, so daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Sie können auch aus offenen Karten (Geschäfts=Avisi, Preis¬ Kourants, Familien=Anzeigen u. s. w. enthaltend) bestehen, nur muß die Karte aus festem Papier sein und soll das Maß eines gewöhnlichen Briefkouverts nicht über¬ schreiten. Außer der Adresse, des Namens oder der Firma des Absenders und des Aufgabsortes dürfen derlei Sendungen nichts Geschriebenes enthalten. Nur bei Preis¬ Kourants, Kurszetteln, Handels=Zirkularien darf außer der Namensunterschrift auch der Name des Reisenden und die Preise angeschrieben sein, sowie bei Korrektur=Bögen Aenderungen und Zusätze, welche die Korrektur, die Ausstattung und den Druck betreffen, angebracht sein; auch kann denselben das Manuskript beigefügt werden. Es ist auch gestattet, am Rande der gegen die ermäßigte Portogebühr zu be¬ fördernden Drucksachen, Anstriche anzubringen, um die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmté Stelle hinzulenken; derlei Anstriche sollen aber nicht bestimmt sein, eine briefliche Mittheilung zu ersetzen. Drucksachen müssen frankirt sein, und dürfen das Gewicht von 15 Zoll=Loth nicht übersteigen. 16. Waarenproben und Muster, welche keinen eigenen Kaufwerth haben, werden für die ermäßigte Taxe von 2 kr. von je 2½ Loth befördert, wenn sie so verpackt sind, daß der Inhalt als solche leicht erkennbar ist. Beispielsweise eignet sich zur Versendung unter Kreuzband: Leinen, Tuch, Tapeten 2c.; in Säckchen (an denen eine Adreßschleife haltbar angebracht sein soll): Getreide, Café, Sämereien und ähnliche Proben. Diese Sendungen müssen zugeschnürt oder zugebunden, dürfen aber nicht verklebt oder ver¬ siegelt sein, und dürfen außer dem Namen oder der Firma des Absenders, Fabriks= und Handelszeichens, der Bezeichnung der Waare, der Nummern und Preise nichts Geschrie¬ benes enthalten, und es darf derlei Sendungen auch kein Brief angehängt sein. Flüssigkeiten, Glasgefäße, scharfe und spitzige Instrumente sind zur Versendung als Proben und Muster nicht geeignet. Sendungen mit Waarenproben und Mustern müssen frankirt sein und dürfen das Gewicht von 15 Zoll=Loth nicht übersteigen. 17. Ausgeschnittene Briefmarken aus gestempelten Brief=Kouverts dürfen zur Frankirung von Briefpost=Sendungen nicht verwendet werden. Die verwendeten Brief¬ marken müssen ganz (nicht verstümmelt) sein, und dürfen auch nicht Theile davon überklebt werden. 18. Korrespondenz=Karten sind bei allen Postämtern und Briefmarken=Ver¬ schleißern zu haben, und werden sowohl im Loko=Verkehre, als auch nach allen Orten der österr. ungarischen Monarchie um den gleichen Betrag von 2 kr. zur Beförderung angenommen. Dieselben können rekommandirt und auch als Expreß aufgegeben werden. Korrespondenz=Karten können auch nach ganz Deutschland, Belgien, Frankreich, Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien und den vereinigten Staaten von Nordmerika aufgegeben werden. Die Franko=Gebühr ist dieselbe wie für einen einfachen Brief nach den genannten Ländern.

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