Adressbuch von Linz 1873

73 Zur Beachtung. Ueber Briefpost-Sendungen. 1. Die Briefpost=Sendungen sollen einen nicht zu kleinen Umfang haben, weil leicht in andere Sendungen, namentlich in Kreuzbänder mit Zeitungen 2c. ie sonst hineingeschoben, und entweder verloren gehen oder verspätet an ihre Bestimmung gelangen. Die Adresse ist mit Tinte deutlich zu schreiben und so anzubringen, daß für 2. Aufkleben der Freimarken und für den Aufgabs=Poststempel in der oberen rechten das der nöthige Raum bleibt. Ecke 3. Der Bestimmungsort muß an der unteren rechten Ecke der Vorderseite des Briefesgeschrieben sein. 4. Die Adresse muß den Bestimmungsort, sowie den Namen desjenigen, an den die Abgabe geschehen soll, so bestimmt bezeichnen, daß jeder Ungewißheit hierüber vor¬ wird. gebeugt können poste restante auch mit Ziffern oder Anfangs¬ Gewöhnliche Briefe bei rekommandirten Briefen aber ist dieses nicht zulässig. buchstaben adressirt werden; größeren Orten ist thunlichst die Wohnung des Adressaten, Bei Sendungen nach Haus=Nummer, und bei Sendungen nach kleineren und Angabe der Straße und mit solchen, deren es mehrere gleichen oder ähnlichen Namens wenig bekannten Orten oder außer dem Bestimmungsorte das Land, die Provinz, der Bezirk und das nächst¬ gibt, Postamt zu bezeichnen. gelegene Ländern, in denen die deutsche Sprache nicht allgemein Bei Briefen nach 5. sich zur Sicherstellung richtiger Abgabe, die Adresse mit ist, empfiehlt es verständlich lateinischen oder dort verständlichen Schriftzügen abzufassen. 6. Auf den Adressen der Briefe nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika soll nebst dem Bestimmungsorte auch der Staat, und wo möglich der Kreis, in welchem gelegen ist, angegeben werden. der Ort 7. Bei Briefen nach Südamerika, Spanien und Portugal soll die Adresse in spanischer oder französischer Sprache abgefaßt sein, oder doch die Orts= und Personen¬ auf den Adressen in diesen Schriftzügen dargestellt werden. Namen 8. Bei Briefen nach heißen Gegenden soll zum Verschließen nicht Siegellack, Oblaten oder anderes durch Wärme nicht auflösbares Materiale ver¬ sondern wendetwerden. 9. Außer den auf die Beförderung und Bestellung einer Briefpost=Sendung bezüglichenAngaben darf auch der Name oder die Firma des Absenders, sonst aber keine einerbrieflichen Mittheilung gleich zu achtende Notiz auf der Außenseite ent¬ halten ein. Briefe, die auf der Außenseite anstößige Bemerkungen enthalten, werden nicht befördert. 10. Unverschlossene Briefe werden nicht angenommen. Finden sich derlei Briefe in denSammelkästen vor, so werden sie ämtlich verschlossen und mit entsprechender Bemerkung weitergesendet. 11. Für rekommandirte Briefe wird von der Postanstalt ein Aufgabsschein ver¬ abfolgt, mittelst welchem eine allfällige Reklamation für Briefe im Inlande im Zeit¬ raume von 3, und für Briefe nach dem Vereins= oder sonstigen Auslande in dem von 6Monaten eingeleitet werden kann. — Rekommandirte Briefe können nur nach denStaaten des norddeutschen Bundes, nach Baiern, Baden, Württemberg und Luxemburg auch unfrankirt, sonst aber immer nur frankirt aufgegeben werden; sie sollen die Bezeichnung „rekommandirt“, und falls ein Retour=Rezepisse gewünscht wird, jene: „rekommandirt mit Retour=Rezepisse“ tragen. 12. Expreß=Briefe, d. i. solche, welche sogleich nach der Ankunft dem Adressaten uzustellen sind, müssen auf der Adresse die deutliche Bezeichnung haben: „durch Expreß zu bestellen.“ Diese können in Oesterreich und nach den Postvereins=Staaten, nach Belgien, Dänemark, nach den Niederlanden und nach der Schweiz, sowie nach Schweden auch unrekommandirt, nach den deutschen Postvereins=Staaten und nach der Schweiz auch ohne Vorauszahlung der Porto= und Bestellgebühren aufgegeben werden. In Oesterreich ist für Expreß=Briefe sowohl das Porto als auch die Bestellgebühr immer 10

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