Officieller Katalog der Oberösterr. Landes Ausstellung in Stadt Steyr 1898

Platz-Ordnung. 8. Im Industrie-Palaste befinden sich zunächst dem Haupt¬ eingange Garderoben, woselbst Stöcke, Schirme, Pakete etc. abgegeben werden müssen. 9. Das Rauchen ist nur auf dem freien AusstellungsPlatze, in den Gartenanlagen und in den Restaurations-Räumen gestattet. 10. Das Mitnehmen von Hunden auf den AusstellungsPlatz ist verboten. 11. Innerhalb der Ausstellung befinden sich Aborträume zur allgemeinen Benützung. 12. Das Bureau des Ausstellungs-Comités und die Locale für die Polizei und Feuerwehr befinden sich im Rondeau des Parkes. Anfragen und Mittheilungen über verlorene und gefundene Gegenstände werden im Polizei-Wachlocale entgegen¬ genommen. 13. Das Berühren der ausgestellten Gegenstände seitens der Besucher ist überall, wo es nicht vom Aussteller speciell erlaubt wird, strenge verboten. 14. Das Abzeichnen ausgestellter Gegenstände ist nur mit specieller Bewilligung der betreffenden Aussteller gestattet. 15. Den im Interesse der Aufrechthaltung der Ordnung ergehenden Aufforderungen der dienstthuenden und mit dem Comité-Abzeichen versehenen Mitglieder des AusstellungsComités, sowie den Angestellten der Ausstellung ist Folge zu leisten. 16. Beschwerden gegen das Dienstpersonal werden im Bureau des Ausstellungs-Comités entgegengenommen. 17. Auf dem Karl-Ludwigs-Platze befindet sich eine Buch¬ handlung mit einem Briefkasten zur Aufgabe von Briefen und sonstigen Correspondenzen. 18. Die Abänderung vorstehender Bestimmungen bleibt dem Ausstellungs-Comité überlassen. 8

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