Officieller Katalog der Oberösterr. Landes Ausstellung in Stadt Steyr 1898

Platz-Ordnung. Die auf dem Ausstellungs-Platze befindlichen Restaurationsund Vergnügungslocale bleiben bis 1 Uhr nachts geöffnet. Das Kaffeehaus ist um eine Stunde länger offen. 3. Der Eintritt auf den Ausstellungs-Platz und in die Ausstellungs-Räume ist nur gegen Vorweisung einer auf Namen lautenden Permanenz- oder einer Tageskarte gestattet. 4. Die Eintritts-Preise sind wie folgt: 1. Für die Ausstellungen auf dem Karl-Ludwigs-Platze Tageskarten: Für Erwachsene per Person 20 kr. Für Kinder bis zu 14 Jahren in Begleitung Erwachsener 10 kr. II. Für die Ausstellung im Bürgerschul-Gebäude der k. k. Fach¬ schule für Eisen- und Stahl-Industrie in Steyr, verbunden mit einer Gehilfen- und Lehrlings-Ausstellung: Tageskarte ohne jeden Unterschied 10 kr. NB. Besitzer von Permanenzkarten zahlen für diese Abtheilung kein Entrée. 5. Für kleine Kinder, welche auf dem Arme getragen werden, ist nichts zu bezahlen. Kinderwägen werden nicht auf den Ausstellungs-Platz zugelassen. 6. Die auf Namen lautenden Karten jeder Art dürfen an niemand abgetreten werden. Wer mit einer nicht für seine Person giltigen Permanenzoder Legitimationskarte betroffen wird, hat dieselbe abzugeben, den Eintrittspreis nachzuzahlen und den Ausstellungs-Platz sofort zu verlassen; ausserdem hat der unrechtmässige Besitzer einer solchen Karte die gesetzliche Bestrafung zu gewärtigen. Gegenmarken zum Wiedereintritte werden nicht ausgegeben. 7. Wer ohne Billet oder ohne giltiges Billet angetroffen wird, muss den Tagespreis nachzahlen, ausserdem aber die Ausstellungs-Räumlichkeiten sofort verlassen.

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