Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

gegenwärtig sein und das placebo sprechen helfen. Bei Vernachlässigung einer Messe muss er am nächsten Sonntag 32 d in das Spital geben. Kommt eine Versäumnis öfter vor, so wird er zuerst vom Rat als Lehensherrn, dann zu Garsten, dann zu Passau ermahnt, zuletzt abgesetzt. Ist er länger als ein Jahr krank , muss er wöchentlich 5 Messen lesen lassen. Jeder neue Kaplan muss in Passau präsentiert werden. — Register des Stiftes Garsten, Diözesanarchiv Hs. 3. Bl. 56' f, zitiert bei Eder Glaubensspaltung, S. 111. Das Kriechbaumstift gehörte zu jenen vortridentinischen Stiftungen Garstens, von denen der Stadtpfarrer im Zuge der 1655 durchgeführten Stiftungsreduktion dispensiert wurde durch den Bischof von Passau. — H.-Beschr. 1669, Nr. 3: leer und öd.— GB 1773, Bl. 82. — GB 1833, Bgn. 77, dem die übrigen Besitzer entnommen sind. — Stiftbrief v. 7.5.1505. 3 Gew.-B. V/224-227: Kauf-V. v. 21.4.1825 mit der k. k. Obderennsischen Staats- und Fondsgüterveräußerungscommission, Versteigerung v. 14.3.1825. Mag.-Bew. Wien 10.5.1825. 4 Gew.-B. VII/971: Kauf-V. v. 30.1.1851 = Übergebetag. Übergeber bedingt sich lebenslängliche freie Wohnung im Hause mit der Übernehmerin aus und „glaubt von der kindlichen Liebe seiner Tochter überhaupt in dieser Beziehung keine weiteren Bestimmungen treffen zu dürfen“. Mag.-Bew. 15.3.1851. 5 Weschta, Bürgerhaus, S. 44. 6 Benefizien Nr. 26 (rot 1467) b. 7 Weschta, S. 40-44. u. 83. 8 Beichtreg. 1652, Nr. 71; „Wachter Hauß“. — StB 1694 u. 1695, S. 27. — StB 1735, Nr. 91: „Zinß zu geniessen wärs sonst dem Herrn Statt-Pfahrer als Beneficiaten“, doch unter der Bedingung, dass er dafür die jährliche Steuer reicht, „weillen aber gmer Statt ihre 2 Stundrieffer und Abmösser darinnen, auch solches paulichen herhalten muess, alß ist selbes gegen erst gedachten 2 Conditionen der Statt zu Nuzen yberlassen worden“.

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