Zwischen Gmunden und Stadl stellte der Traunfall für diese Transporte anfänglich ein unüberwindliches Hindernis dar. Durch einen Streit der beiden Pfarren Schwanenstadt und Roitham um die Zu gehörigkeit des Traunfalles und der insel in diesem Fluß, die durch den künstlichen Kanal entstanden war, erfahren wir im Jahre 1396, daß dieser Kanal kurz vor her gebaut worden war. Vorher ist wohl das Salz von Gmunden auf dem Landweg weitertransportiert und erst in Stadl wieder auf Schiffe verladen worden. Nimmt man hinzu, daß von Gmunden aus Wege in alle Richtungen des Alpenvorlandes abzweigten, so ist die Wichtigkeit dieses Punktes einleuch tend. Die Konzeption der Stadtanlage setzt bereits eine Brücke über die Traun bei ihrem Ausfluß aus dem See voraus, und eine solche dürfte mindestens seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bestanden haben, wenn sie auch erst ein Säkulum später urkundlich nachzuweisen ist. Die zwei ältesten Erwähnungen der Stadt haben wir bereits angeführt. Wenn Köni gin Elisabeth 1311 den Bürgern von Hailstatt dieselben Rechte verlieh, wie sie die von Gmunden und Lauften besaßen, so ist im Grund wiederholt, was wir schon aus der Zeit Rudolfs von Habsburg wis sen. Es wird aber hier ergänzend hinzu gefügt, daß es sich um Rechte handle, die die Bürger der beiden Orte und ande rer Städte ob der Enns zu Wasser und zu Lande hätten, und dies heißt wohl, daß mit diesen Rechten auch der Bürger von Gmunden in erster Linie Vorrechte zur Begünstigung des Handeisverkehrs wie Mautbefreiungen gemeint waren und nicht Selbstverwaltungsrechte der städti schen Gemeinde. Von großer Wichtigkeit ist eine andere Urkunde, deren Echtheit allerdings ange zweifelt werden muß. Als durch das Bündnis der oberösterreichischen Stände mit Böhmen und den Sieg Fer dinands II. am Weißen Berg 1620 die ständischen Freiheiten kassiert worden waren, bemühte sich unter anderem auch Gmunden um die Anerkennung und neuerliche Bestätigung seiner Privilegien. Sie wurden in eine Handschrift kopiert und diese Abschriften vom Landschreiber Georg Müllner mit den Originalen ver glichen. Dies geschah auch mit einer Ur kunde, die das Datum 4. Mai 1301 trägt, heute jedoch nicht mehr erhalten ist. Sie ist von Herzog Rudolf III. ausgestellt und an die Geschworenen und die Bürger gemeinde in Gmunden gerichtet. Der Herzog teiit darin mit, daß ihm ein Siegeitypar gezeigt worden sei, das der Form und Art nach seinen Vorstellungen ent spreche. Daher erlaube er den Bürgern von Gmunden, es nach Beschluß des größeren und besseren Teiles der Ge schworenen und Bürger zu verwenden, so gesetzmäßig und ehrenvoll, wie dies die anderen Städte ob der Enns mit ihren Siegeln täten. Wenn diese Urkunde echt ist, hat es in Gmunden bereits 1301 einen Stadtrat gegeben, der ohne Mitwirkung des Stadtrichters nur als Vertreter der Bürgergemeinde über die Verwendung des damals geschaffenen Stadtsiegels entschied. Es gibt nun einige Argumente, weiche gegen die Echtheit dieser Urkunde spre chen, obwohl der Titel Herzog Ru dolfs III. dieselbe Form aufweist wie in seinen übrigen Urkunden. Da die Ur kunde nur in einer Abschrift aus dem Jahre 1625 erhalten ist, fallen leider die äußeren Merkmale als Echtheitskriterien weg. Immerhin ist schon die Tatsache dieser späten Überlieferung auffällig. In den landesfürstlichen Privilegienbestäti gungen, die jeweiis nach dem Regie rungsantritt eines neuen Herrschers er folgten und deren Reihe für Gmunden 1404 beginnt, sind immer nur Urkunden von Herzog Albrecht II. (1330 bis 1358), Rudolf IV. (1358 bis 1364) und Aibrecht Iii. (1364 bis 1395) erwähnt. Wenn auch nicht alle im Original erhalten sind, so beginnen die Urkunden doch tatsäch lich mit Herzog Albrechts II. Privileg von 1340. Schwerwiegend ist auch, daß diese Urkunde von 1301 der erste Vorläufer von landesfürstlichen Siegel- und Wappen verleihungen wäre, deren Reihe erst im 15. Jahrhundert einsetzt. Den nächsten Fall bildet erst 1347 die Verleihung eines Siegels durch den Erzbischof Balduin von Trier an die Gemeinde in Covern. Die anderen landesfürstlichen Städte ob der Enns beginnen einfach ein Siegel zu ver wenden, ohne daß dafür eine Verleihung bekannt wäre. Für Linz, Freistadt, Enns und Wels sind schon aus dem 13. Jahr hundert Siegel erhalten, für Steyr stammt das älteste aus dem Jahre 1304. Sie alle zeigen als Wappenbild ein Stadttor und das Wappen des Stadtherren oder beide Symbole kombiniert. Das Gmundner Sie gel steht stilistisch und nach den ver wendeten Symbolen zwischen diesen älteren Stadtsiegeln und dem von Vöcklabruck, von dem wir wissen, daß es um 1360 geschaffen wurde. Damit stimmt auch überein, daß der älteste Abdruck des Gmundner Siegels an einer Urkunde Gmundner Wappen ab 1301, behauener Grenzstein von der Burgfriedgrenze gegen Altmünster In Traunleiten
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