Oberösterreich, 27. Jahrgang, Heft 4, 1977

Altstadterhaltung - Beispiel Braunau Rainer Reinlsch Die Stadt Braunau am Inn ist neben Krems an der Donau zu einem Beispieisfall für die Altstadterhaltung in Österreich geworden. Besonders durch ein mehrjäh riges Forschungsprogramm des Bundes ministeriums für Bauten und Technik ist in Braunau mehr geschehen als Fassa denkosmetik und Einzeisanierung: Grundlagenforschung, Detailbearbeitung in Sanierungsverdachtsgebieten, erstma lige Anwendung des Assanierungsgeset zes Wettbewerb über die umweltverbes sernden Maßnahmen für die Altstadt. Beispielhaft für alle anderen Klein- und Mittelstädte Österreichs wird in Braunau versucht, jene Wege der Altstadterhal tung zu erproben, die bei weitestgehender Beibehaltung der Eigentumsstruktur das Antlitz und die Funktion der histori schen Altstadtbereiche retten können. Der Autor, der in vielen Städten und an den Hochschulen seine Erfahrung disku tieren konnte, kann aus diesem Grunde auch eine Aussage machen, die weit über das besondere Beispiel Braunaus hin ausgeht. Nur zum geringen Teil von Zweckpessimismus getragen, stellt er die Fragen: Altstadterhaltung im Retour gang? Überholen uns der Verfall und die funktionelie Aushöhlung? Ist Altstadt erhaltung finanzierbar? Die Hypothek der historischen Altstädte Das Gesicht von Athen wird von der Akropoiis bestimmt, aber was ist diese Stadt ohne diesen Tempelberg: ein unüberseh bares Meer von orthogonal angeordne ten, gleichartigen Wohnkuben. Gleich versteckt und städtebaulich unbedeutend liegen in Saloniki die historischen Relikte der Rotonda oder der Zwöif-Apostel-Kirche. Die neue Küstenbebauung gleicht zum Verwechsein jener von Palermo. Im Gegensatz zur skizzierten Situation befindet sich Österreich, das vom burgenländischen Dorf bis zum Bauernhof ensemble hoch in den Bergen einen Überfluß an unverwechselbarer histori scher Bausubstanz besitzt — dieser Reichtum wird aber zur Hypothek, wenn man an seine Erhaltung denkt. Mit Wehmut und doch immer wieder auch einem nicht wegzuleugnendem Verständ nis für die Intentionen der Eigentümer I ■4t .-i?

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