Oberösterreich, 15. Jahrgang, Heft 3/4, 1965

waren, daß das Landschaftsbild durch diese Neusiedlung nicht entscheidend beeinträchtigt werde. Die von den Naturschutz sachverständigen ins Treffen geführte Zerstörung der Schilf zonen und Vogelbrutgebiete wurde als unmaßgeblich für das Landschaftsbild abgetan, ganz so, als ob Pflanzen und Tiere keine Bestandteile der Landschaft wären. Aber auch die von der oberösterreichischen Landesregierung ohne Absprache mit den zuständigen Salzburger Behörden eingeleitete Planung eines großen Campingplatzes und Strandbades am bisher völlig unberührten Grabensee, dessen Fläche bekanntlich dem Lande Salzburg zugehört, wird eine dem Erholungsgebiet der Trumer Seen schädliche Überforderung nach sich ziehen. Es kommt nämlich auf die Erhaltung der Harmonie der Land schaft, auf die Bewahrung eines Gleichgewichtszustandes an, der nur dann gewährleistet ist, wenn der „Betriebsland schaft" — also der kommerziell zu Erholungszwecken mani pulierten Landschaft — naturbelassene Landschaftsteile in gleichem Ausmaß gegenüberstehen, deren immanente Erho lungswerte nicht unterschätzt werden dürfen. Besonders schädigend wirkt sich auch die vielfach praktizierte Doppel- oder Dreifachnutzung der Landschaft aus. Eine Agrarlandschaft ist als Erholungslandschaft ohne weiteres nutzbar, nicht aber eine Industrielandschaft. Es geht daher nicht an, daß in Fremdenverkehrsgemeinden, deren Erholungswerte wesentlich in der landschaftlichen Schönheit lie gen, schmutzende oder lärmende Industriebetriebe oder, wie in Fuschl am See, häßliche Schottergruben von den gleichen Grundbesitzern errichtet werden, die andererseits die Vorteile des besitzfestigenden Fremdenverkehrs genießen wollen. Auch Erholung und Lärm vertragen sich nicht, und die Tat sache, daß ein Campingplatzbesitzer — ebenfalls am Fuschlsee — als erstes Gerät in dem von ihm neu geschaffenen Auf enthaltsraum eine Musikbox aufstellte, zeigt die völlige Verständnislosigkeit so vieler „Fremdenverkehrsbauern" für das Wesen echter Erholung. Hier ist gerade von den Verkehrs vereinen noch viel Erziehungsarbeit zu leisten. Den Überlegungen der Raumordnung, die sich besonders auch gegen die Zersiedlung der freien Landschaft durch Wo chenendhäuser zu richten haben, müssen dann die Maß nahmen der Raumgestaltung folgen. Jeder Raum, auch der Erholungsraum, wird seine Schönheit, seine Gestalt, seinen wahren Wert erst dann voll entfalten, wenn er „aufgeräumt" ist. Dieses Aufräumen ist Sache der Landschaftspflege, der aktiven Gestaltung der Landschaft, die sich vor allem in der Baupflege, in der Erziehung zu einer anständigen Baugesin nung und in der Freihaltung der Landschaft von jeglichem Reklamerummel zu bewähren hat. Das „Gebrüll in der Land schaft", wie der deutsche Landesbaupfleger Gustav Wolf die massierte Außenreklame einmal genannt hat, stört den Er holungswert einer Landschaft ebensosehr wie der in Phon meßbare Lärm. Wie beschämend ist es doch für uns Euro päer, wenn wir uns von dem indischen Denker und Dichter Rabindranath Tagore fragen lassen müssen: „Ist Ihnen nie mals ein Gefühl der Scham gekommen, wenn Sie die Rekla men sehen, die nicht nur die ganze Stadt mit Lügen und Übertreibungen verpflastern, sondern auch in die grünen Felder eindringen, wo die Bauern ihre ehrliche Arbeit ver richten, und bis zu den Gipfeln der Berge, die das erste reine Licht des Morgens grüßen? Dieser Kommerzialismus mit der Barbarei seines häßlichen Aufputzes ist eine furchtbare War nung für alle Menschheit, da er das Ideal der Macht höher stellt als das Ideal der Vervollkommnung." Es gilt also, das Ideal der Vervollkommnung auch in unseren österreichischen Erholungslandschaften zumindest anzustre ben, es gilt, sie womöglich zu Vorbildslandschaften auszuge stalten und damit die im Landschaftsraum liegenden Werte für die Gesunderhaltung der Lebensgrundlagen unseres eige nen Volkes und der unzähligen Erholungsuchenden aus der ganzen Welt für alle Zukunft sicherzustellen. ■ '1 ■ jWm^ ^ f. "hiMm fi-, ' ■&' ■ ,14 '<' ^'4 & -IN':«*'«"-- ^ kÄAkSi ;# „Wald, Weide und Wasser sind nach einem uralten deut schen Rechtsgrundsatze gemeine Nutzungen ailer Mark genossen", so schrieb Wilhelm Heinrich Riehl 1853 in seiner „Naturgeschichte des deutschen Volkes". In richtiger Ubertragung auf heutige Zeitumstände hat dieser Satz gegen wärtige fundamentale Wichtigkeit. Noch besitzen wir in Oberösterreich unzerstörte Wasseriandschaften, im Gebirge und im Flachland, ihr Schutz ist vordringlich. — Im Bilde der Almsee und der Schacherteich bei Kremsmünster Fotos: Eiersebner T-ä'' .-Jr,-;' " • , lA' I j

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