Oberösterreich, 12. Jahrgang, Heft 1/2, 1962

s' d- - Falckhenstaik (-■ ' ■ .-5»r: Ra'ia^tcl/^ JUckhf^ i ■ff0 Burgruine Falkenstein in der Ansicht der „Topographia Austriae superioris modernae" von Georg Matthäus Vischer. Foto OÖ. Landesarchiv sauische Lehensträger für Pürnstein; 1411 kam die Burg in den Besitz der Starhemberger. Seit 1386 saßen die Herren von Schärffenberg auf dem hochstiftlichen Lehen Sprinzen= stein, 1421 verkauften sie dieses vorübergehend an die Star= hemberger und 1529 verlehnte es der Bischof von Passau an Paulus Rizius, dem späteren Herren von Sprinzenstein. Einen gewissen Abschluß dürfte diese Entwicklung im 16. Jahrhundert erreicht haben. 1506 wurde nämlich die Herr= Schaft Rannariedl samt dem dazugehörigen Landgericht, welche seit 1490 oftmals den Besitzer gewechselt und sich nach 1497 in der Hand des Herzogs von Bayern=Landshut befunden hatte, von diesem an König Maximilian I., dem österreichischen Landesherren, abgetreten. Dieser beanspruchte sogleich die Landeshoheit über den neuerworbenen Besitz und sein Nachfolger verteidigte sie dann auch gegenüber passauK sehen Steuerforderungen. Das Bistum hielt aber auch weiter= hin an seiner Stellung fest: so lud es noch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts mehrmals die Pfleger von Ranna= riedl und Falkenstein zu den Passauer Landtagen, was diese jedoch zurückwiesen. Wenn die endgültige Grenzregelung auch erst 1765 folgte — sie schuf die bis heute währenden Zustände —, so hatte Passau doch schon mindestens zu Beginn der Neuzeit sein Spiel verloren. Seine Grundherrschaften verblieben ihm aller= dings, wenn auch unter verschiedenen Wechselfällen, bis in das vorige Jahrhundert. Marsbach war 1493 an Otmar den Oberhaimer verpfändet worden, der als Raubritter von sich reden machte, bis 1520 Herzog Ernst, der Administrator von Passau, mit 150 dortigen Bürgern die Burg eroberte und deren Herren dem Henker überlieferte. Bald darauf wurde das passauische Landgericht Velden nach Marsbach übertragen und die gleichnamige Herrschaft mit Tannberg, Velden und 52

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