Oberösterreich, 12. Jahrgang, Heft 1/2, 1962

Schloß Marshach, Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis. Foto Luftbild Alfred Grüll Großer Mühl nach den dort gelegenen Besitzungen der Abtei Niedernburg — 1256 auf einem Landtag zu Ilzstadt aufzeich= nen, einer Zusammenkunft, die im 13. Jahrhundert noch 1288 wiederholt werden sollte. Nach dem Tode Ottos von Lonsdorf (1265) brachen für das Hochstift schwere Zeiten herein. Der König von Böhmen und der bayrische Herzog versuchten, ihre Kandidaten auf den Bischofstuhl zu bringen und zugleich im passauischen Ter= ritorium Einfluß zu gewinnen. So fiel schon 1266 ein bayri= sches Heer ins Land der Abtei ein und verwüstete Velden sowie andere befestigte Orte. Zu einer richtigen Krise der passauischen Herrschaft im Lande der Abtei sollte sich aber ein Streit entwickeln, der in der 2. Hälfte des Jahrhunderts innerhalb der Besitzerfamilie von Marsbach entstand. Schon 1248 hatte sich diese nach einem Aufstand dem Bistum unterwerfen und die Hälfte ihres Eigens abtreten müssen. Als es dann zwanzig Jahre später zwischen Ortolf von Marsbach und dessen Sohn Otto wegen des von ersterem verweigerten Heiratsgutes zu einem Streit kam, verbündete sich letzterer mit dem Herzog von Niederbayern und brachte gemeinsam mit anderen Dienstmannen des Hochstiftes, wie Ulrich von Tannberg und wahrscheinlich auch Ruger von Haichenbach, die Feste Marsbach an sich. Er mußte sie jedoch schon 1268 wieder herausgeben und ein Jahr darnach verkaufte dann Ortolf, der Vater, das Schloß und seine Lehen im Lande der Abtei dem Bistum. Aber Otto beharrte auf seinem Recht, und 1278—1281 flammte die Fehde von neuem auf. Nun mengten sich neuerdings die Nachbarn ein. 1281 schlössen nämlich der bayrische Herzog und Graf Albrecht von Habs= bürg als Landesverweser von Österreich mit dem Passauer Oberhirten ein Abkommen, um die Sicherheit des Verkehrs zwischen der Bischofsstadt und Eferding, der durch die Fehde bedroht war, zu gewährleisten. In diesem Vertrag werden die Inhaber der Burgen Rannariedl und Tannberg, Pilgrim von Falkenstein und Konrad von Tannberg, die sich anschei= nend an der Fehde beteiligt hatten, verpflichtet, die von ihnen verursachten Schäden zu ersetzen und in einem etwaigen Krieg zwischen dem Bayernherzog und dem Bischof ersterom keine Hilfe zu leisten. Ferner sollte die dem Hochstift ent= fremdete Burg Sprinzenstein zurückgestellt werden, wobei Graf Albrecht, wohl als Vogt der Kirche, behilflich zu sein hatte. Diese letztere Bestimmung war für die Zukunft be= deutsam: mit ihr trat nämlich erstmals der österreichische Landesherr im passauischen Territorium als Friedenswahrer auf; eine Funktion, auf Grund der er dort bald seine un= mittelbare Herrschaft errichten sollte. Dabei half ihm zweierlei: Einmal die Person des Bischofs Bernhard von Pram= bach (1285—1313), der als früherer Pfarrer von St. Stephan in Wien auch in seinem neuen Amt dem Herzog verpflichtet blieb und sich überdies in seinem Kampf gegen die Stadt Passau auf ihn stützen mußte; und zum zweiten der Um= stand, daß das Haus Habsburg seit 1272 die deutsche Königs= würde innehatte. Als nämlich der Kampf um Marsbach bald wieder von neuem losbrach, ließ sich 1288 Rudolf I., 49

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