Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

82 Das Stadtkammeramt und andere Stadtämter Außer dem Bürgermeister-, Stadtrichter- und Stadtschreiberamt gab es noch eine Reihe wichtiger Stadtämter, deren Verwaltung zum Großteil in den Händen der Ratsherren lag. Die Einnahmen und Ausgaben der Stadt verrechnete das Stadtkam- meramt, dem der Ober- und Unterstadtkämmerer vorstanden. Die Eingänge aus den vielfältigen Steuern verbuchte das Stadtsteueramt. Der Steuerver- weser („Steueramts-Offizier“) hatte bei Antritt seines Amtes eine Kaution zu erlegen, die 300 bis 400 Gulden betrug. Ebenso verlangte die Stadt vom In- haber des Mautamtes eine Sicherstellung im Betrage von 100 Gulden. Das Vermögen der Stadtpfarrkirche unterstand dem Pfarrkirchenamt Die städtischen Versorgungshäuser betreuten der Spitalamts- (Bürgerspital), der Bruderhaus-, der Herrenhaus-, der Sankt-Josef-Lazarett- und der Plau- zenhofverwalter. Von besonderer Art war die Verwaltung des Scheckenamtes. Aus dem Scheckenamt, das seine Bezeichnung vom Geschlecht der Schecken ableitet, erhielten jährlich zwei Bürgerstöchter je zwölf Gulden als Heiratsgut. Den Weinhandel überwachte der Wein-Visierer, die Eintreibung der Getränkesteuer erfolgte durch den Ungeldverwalter und durch die Verwal- tung des „Doppelten Zapfenmaßes“ ( = Täz). Nicht geringe Aufgaben erwuchsen bei Hochwasserkatastrophen dem Brückenmeister (Brückenamt), dem auch das Metzenmaß anvertraut war. Von besonderer Wichtigkeit war das Brunnenamt zur Sicherstellung des Wasserbedarfes. Diese Aufzählung ist aber nicht vollständig. Die Stadt benötigte noch Schulinspektoren, Offiziere für die Stadtkompagnie, Marktrichter, Getreide- abmesser, Viertelmeister, Bettlrichter, Salzkämmerer und in Kriegsläuften Proviant- und Quartiermeister. Die Besetzung der Stadtämter geschah durch Wahl oder Ratsbe- schluss. Ihre Vergebung war in einigen Fällen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So musste z. B. der Stadtkämmerer seinen Hausbesitz in der inne- ren Stadt haben. Ein aus sechs Ratsmitgliedern bestehendes „Raitkollegium“ (Rech- nungskollegium) überprüfte am Ende der Wirtschaftsperiode, öfter auch zu einem Viel späteren Zeitpunkt, die Rechnungsgebarung der Stadtämter.

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