Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

77 von Wahlkommissären vorgenommen werden. Die Kommission bestand aus dem Landeshauptmann, dem Vizedom und dem Landschreiber. Stand der Wahltermin fest, dann wurde mit den Vorbereitungsarbei- ten begonnen. Das Hauptgewicht legte man auf den Abschluss der Rech- nungsbücher aller Stadtämter. Ratsmitglieder besorgten Unterkunft und Ver- pflegung der Wahlkommission. Die Wahlen wurden um 7 Uhr früh mit einem Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche eingeleitet, zu dem sich die Bürgerschaft einfinden musste. Im Jahre 1677 beantragte der Magistrat, wegen „Zeitersparung“ die Predigt bei den Wahlgottesdiensten zu unterlassen. Den Wahlakt schloss eine Festtafel, die „Wahlmahlzeit“. Sie wurde in einem Gasthaus veranstaltet, dessen Besitzer ein Ratsmitglied war. Rats- freunde erhielten vorher den Auftrag, die Speisenfolge zu beraten und die Gäste einzuladen. An dem Festessen nahmen teil: die Kommissäre, der Bür- germeister, der Stadtrichter, die Prälaten von Garsten und Gleink, die Vor- steher der Stadtklöster, der Stadtpfarrer, der Eisenobmann, die Vorgeher der Innerberger Hauptgewerkschaft und der innere Rat. Die sechs jüngsten Mit- glieder des äußeren Rates wurden mit der „Aufwartung“ betraut. Die Mitglieder der Wahlkommission erhielten von der Stadt Ehrenga- ben. Diese „Wahlverehrungen“ wurden in Geld, oder wenn keines vorhanden war, in Eisensorten gegeben. Im Jahre 1690 erhielten zum Beispiel der Lan- deshauptmann 100, der Vizedom 60, der Landschreiber 40, der Sekretär 12 und der Kammerdiener sechs Taler. Der Türhüter, der Vizedom-Amtsschrei- ber und der Sekretär des Landschreibers bekamen je drei, die Bedienten je einen Taler. Die gesamten „Wahlunkosten“ beliefen sich auf 483 Gulden zwei Schilling zwölf Pfennig. So erwuchsen der Stadt durch die Ratswahlen hohe Auslagen. Die neugewählte Stadtobrigkeit konnte erst nach Eintreffen der kaiser- lichen „Wahlresolution“, die oft geraume Zeit auf sich warten ließ, ihre Amts- tätigkeit aufnehmen. Nach ihrem Einlangen wurde sie im Rathaussaal dem gesamten Rat, den Viertelmeistern und einem „namhaften“ Ausschuss der Bürgerschaft vorgelesen. Der bisherige Bürgermeister und der Stadtrichter übergaben ihre Plätze im Rate den Neugewählten. Anschließend leistete der Ausschuss der Bürgerschaft das „Handglübd“. In der Regel wurden nach Ab- schluss der Feierlichkeiten unter Zinken- und Posaunenmusik der Bürger-

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