Josef Ofner - Die Eisenstadt Steyr

100 1754 im rückwärtigen Trakt des Rathauses untergebracht waren. Sie muss- ten hier das Kuhfleisch getrennt vom Ochsenfleisch lagern und die Bänke um 12 Uhr mittags räumen. Die Fleischbeschau erfolgte durch einen Stadtfleisch- hauer und zwei Personen aus der Bürgerschaft. Die Beaufsichtigung der Wochenmärkte oblag den vom Rat bestellten zwei Marktrichtern, denen die Gerichtsdiener behilflich waren. Eindringlich wurde diesen Aufsichtsorganen die Überwachung sämtlicher Fleischhacker eingeschärft, da sie häufig das Fleisch nicht nach dem Gewicht, sondern nach dem „Gesicht“ verkauften. Die Marktrichter waren befugt, unzulässiges, zur „Unterwaag“ verwendetes Fleisch wie „Ochsenfuß, Fotzmaul, Fleck und der- gleichen“, aber auch von Bauern in die Stadt geschmuggeltes Fleisch abzu- nehmen. Den Verkaufspreis des Fleisches bestimmte der Magistrat („Fleisch- satz“). Eigenmächtige vom Metzger-Handwerk vorgenommene Preiserhö- hungen wurden mit Geld- und Arreststrafen geahndet. Im 17. und 18. Jahr- hundert kostete ein Pfund Rindfleisch (562 g) im Allgemeinen 12 bis 14 Pfen- nige (1 fl. [Gulden] = 240 ₰ [Pfennig] = 8 ß [Schilling] = 60 kr. [Kreuzer]). Das Schlachtvieh bezogen die Stadtfleischhacker von den unter der Herrschaft Steyr stehenden Bauern. Häufig kaufte man auch das Vieh in Un- garn. Den Bedarf an Schweinefleisch deckten die Stadtmeister zum Teil aus der eigenen Schweinehaltung. Ein beliebtes Nahrungsmittel bildeten auch die Fische, die vorwiegend aus Böhmen eingeführt wurden. Für die zwei Fischhändler in der Stadt erließ der Rat eine eigene Ordnung. Ihre Verkaufsläden beim Brunnen am Platz überwachten die Fischbeschauer, die zweimal in der Woche eine Kontrolle vornahmen. Ein Pfund Karpfen kostete im Jahre 1669 sieben Kreuzer. Ebenso wichtig wie die Fleischbeschaffung war die Versorgung der Stadt mit Getreide, Mehl und Brot. In Notzeiten überließ der Magistrat den Getreide-Einkauf nicht den Händlern, sondern nahm ihn selbst in die Hand. Das meiste Getreide kaufte die Stadt in Niederösterreich. Doch auch aus Augsburg und Regensburg gelangte 1696 Getreide zur Einfuhr. Offiziell durften Händler und Bauern Getreide nur am Wochenmarkt an die Bürger und Bäcker verkaufen. Während der Verkaufszeit war ein Fähn- chen („Traidtfändl“) ausgesteckt. Arg verpönt war der „Fürkauf“, nämlich der Kauf von Getreide beim

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