Aus u. für die Praxis - Holz und Wald

37. leitet mittelst letzterer und der Grundstärke den Rubikinhalt des Bäumes nach einer Formal ab, welche für den gemeinen Regel und den ausgebauchten ganz und für den eingebauchten nahezu ganz richtig ist. Da die drei Regelformen so gestaltet sind, daß der Punkt der halben Grunsstärke (Prefslers Richt, punkt) bei dem ausgebauchten Regel in 2 bei dem gemeinen in Z und bei dem eingebauchten in 03700 der Höhe (Entfernung zwischen der Grundstärke und dem Gipfel des Baumes) liegt so gründet Püssler hierauf den Satz, daß diese drei KörperHormen (die eingebauchte nicht ganz genau) und daher auch Baumschäfte nach der Regel: Grundfläche 9. 2 der Richtpunkthöhe (1) daher nach K-2 9. k. kubiert werden können. Vor stehend haben wir dieses Verfahren mir insoweit kannen gelernt als es sich um die Kubierung des Oberstammes (vom Mespunkt bis zum Gipfel) betrifft. Um nun den Inhalt des ganzen Stammes (ohne, Schenkel, Ast und Stockholz) zu erhalten, betrachtet Prefsler ganz richtig den Teil zwischen Sockabschnitt und Meßpunkt als eine Walze von der Meßpunktstärke. Setzt man daher die Richthöhe ac-H, die Meßpunkthöhe b c- m und die Grundfläche am Meßpankt -9, so erhält man da sich der Inhalt zusammensetzt aus dem Oberbaum b d und der Walze 6c den Inhalt des ganzen Schaftes, exklusive Schenkelholz-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2