Heimatblätter Leonstein - Grünburg, Jahrgang 2005 Heft 1

„Die Verkäufer verpflichten sich, solange der Käufer die von ihnen übernommene Brauerei ausübt, in den Gerichtsbezirken Grünburg, Kirchdorf und Steyr weder eine Brauerei zu errichten, noch ein Bierdepot zu erhalten und sich auch an solchen Unternehmungen nicht zu beteiligen im Widrigen sie verpflichtet wären, dem Käufer den ihm durch eine derartigen Concurrenz erwachsenden Schaden und entgangenen Gewinn zu ersetzen (Pkt. 9)". Im Handelsregister erfolgte bereits am 7. April 1904 die Namensund Inhaberänderung der Brauerei. Bild 10 Gruppenbild der Belegschaft der Bra uerei Leonstein . Brauereidirektor zu di eser Zeit wa r Adolf Mu lle (Bildmitte). 1906. Drei Jahre später, im Jahre 1907, wird die Leonsteiner Brauerei an die Poschacher Brau AG verkauft oder wie im Handelsregister vermerkt wurde: ,,Diese Firma wurde über Geschäftsverkauf infolge kg. Beschlusse vom 27.12.1907 gelöscht". Die viel gestellte Frage, warum die Bierproduktion nach scheinbar erfolgreicher Modernisierung so schnell verkauft wurde, lässt sich heute schwer beantworten. Alfred Grawatsch war ein vielseitiger Mensch, er erwarb 1906 das Roseneggergut in Molln Breitenau Nr.: 35 (1906 bis 1911) mit 270 ha Grund und betrieb mehrere Unternehmungen (Brauerei, Gastwirtschaften, Betonwarenerzeugung uam.) mit wechselndem Erfolg. Neben Graf Dr. Theodor von Salburg und den Hammerherren in der Schmied leiten war Grawatsch einer der größten Realitätenbesitzer in Leonstein. Ob seine Brauerei an der Wirtschaftlichkeit oder an mangelndem Interesse scheiterte, oder ob sein Finanzbedarf für weitere Erwebungen (z. B. Roseneggergut) diverse Verkäufe veranlasste, ist heute nicht mehr bekannt. Wahrscheinlich lockte die nach Expansion strebende Poschacher Brau AG mit viel Geld mittlere und kleinere Brauereien zum Verkauf, um deren Absatzgebiet zu übernehmen. Nicht das Brauhaus samt Nebengebäuden wurde verkauft, sondern nur das „Braurecht" mit allen Kundschaftsverträgen u.a.m. Die Brauerei wurde stillgelegt, es ist anzunehmen , dass die vorhandene Einrichtung entsprechend verwertet wurde. Heimatblatt 16 Nr. 1/ 2005

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