Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

37 Benefizialeinkünfte bezieht das Stift. Außerdem muss zur Besorgung der Ökonomie noch ein besonderer Geistlicher angestellt werden, der mit der Seelsorge keinen Zu- sammenhang hat. 5. Nur ein k. k. Staatsbürger kann zu einem Oberen eines Klosters oder einer gan- zen Provinz genommen werden. Besonders der vierte Punkt war es, der außerordentliche Verlegenheiten und Schwierigkeiten den Klöstern zu bereiten geeignet war und seitens des Prälatenstan- des lebhafte Gegenvorstellungen hervorrief. Die Kaiserin ließ eine Erläuterung dd. 15. Mai 1772 folgen, dass die Pfarreien bei den Stiften verbleiben könnten, wenn ein dritter Geistlicher dazu gesetzt würde, und dass die ausgesetzten Lokalkapläne in die Dreizahl eingerechnet werden dürften, wenn sie nur dem Pfarrer gehörig subordi- niert wären. Das Ordinariat drang streng auf Durchführung dieser Verordnung und forderte von den Stiften Anzeige, welche Pfarren sie den Weltpriestern überlassen wollten. Am 26. August 1772 teilte der Prälatenstand durch die Stiftsvorsteher von St. Florian und Engelszell mit, dass sie sämtlich beschlossen hätten, alle Pfarreien mit drei Seel- sorgern zu besetzen. Der Kardinal forderte Ausweisung binnen vier Wochen über Er- füllung dieser Zusage, widrigenfalls er ohneweiters durch Weltpriester Vorkehrun- gen treffen würde. Mit unverwindlicher Bitterkeit erfüllte die Klöster die Aufhebung der Spendtage mit dem Befehl, einen bestimmten Beitrag zum Zuchthaus in Linz zu geben (1773). Die Spenden bestanden in Austeilung von Brot und Fleisch an die Einwohner des Ortes, Stiftsbeamte, Diener und Arbeitsleute, an alle anwesenden Gäste und die her- beigekommenen Fremdlinge. Die Verteilung wurde nach vorhergehender Einseg- nung (am Vorabend des Stiftertages — Karnisseltag) im äußeren Stiftshof vorgenom- men. In Kremsmünster wurden zuweilen ca. 30.000 Personen beteilt, so dass 60— 70 Rinder kaum mehr genügten. Bei dieser Menge des Volkes ereigneten sich auch Unglücksfälle; 1778 stürzte in Kremsmünster die steinerne Brücke über dem Was- sergraben ein. Schon im Jahr 1770 war von der Landeshauptmannschaft (an den Propst von St. Florian) die Einladung zu einem jährlichen Beitrag für das Zuchthaus ergangen. Später kam der Auftrag, die jährliche „Spende" in Geld anzuschlagen und diese zu gedachten: Zweck abzuliefern. Der Propst von St. Florian lasierte die abzulösende Naturalspende auf 73 fl. 45 kr. Durch Hofresolution vom 24. Jänner 1778 wurde den obderennsischen Stiften ein jährlicher Zuchthausbeitrag per 3000 fl. vorgeschrieben und die „Spenden"-Aus- teilung verboten auch für den Fall, dass der Zuchthausbeitrag geleistet wird. St. Florian musste zu den 3000 fl. 420 fl. beitragen, Wilhering 176 fl. (für zwei Spendtage: Sonntag Laetare und Gründonnerstag). Wie hoch die Erregung und Angst durch diese Verfügungen unter der Regierung Maria Theresias gestiegen war, bekundet die Notiz, die in der Chronik des Karmeli- terklosters zu Linz sich findet zum Jahr 1774: multa quidem sparsa fuere de refusione

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