Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

527 Leinwandwäsche gebrauchen, auch Stiefel (außer Haus). Für das Linzer Kloster wurde die strengste Klausur angeordnet, die Eröffnung eines Eingangs in die Kirche durch die Sakristei; bei Erneuerung des Mietvertrages mit dem Mappenamt sollte vorgesorgt werden, dass die Klosterlokalitäten im Be- darfsfall leicht wieder zurückerhalten werden könnten; doch brauchte es Jahre lang, bis die Archive allmählich hinausgebracht wurden (1860). Die Pfarrseelsorge musste über Visitationsordination aufgegeben werden. Der Diözesanbischof versprach für dieselbe eine andere Kirche (Kathedrale?) zu be- stimmen. Zur Observanz traten über ein Pater und ein Frater. Mit der Vigil vor Peter und Paul sollte die neue Ordnung in Ausführung kommen. Es fehlte nicht an einiger Aufregung in der Stadt. Die entlassene Klosterköchin lind einige frühere Konven- tualen, die in der Stadt wohnten, schürten daran. Der Pfarradministrator P. Alexander, der Exprovinzial Wenzeslaus und P. Joan- nes, die beiden letzteren als Kooperatoren, verblieben in der Seelsorge und im Kloster, aber nicht als Observanten; ihre hervorragenden Tugenden fanden volles Lob bei den strengen Karmeliten. Am 1. Juni 1858 wurden sie säkularisiert und ein Weltgeistlicher als Pfarrpro- visor angestellt, auch die Kooperatoren waren Weltgeistliche. Bei den Kapuzinern hatte gleichfalls der apostolische Visitator auf Unverein- barkeit der Pfarrseelsorge mit der Ordensobservanz erkannt. Diese aber wollten nicht Weltpriester zur Verrichtung der pfarrlichen Funktionen in ihre Kirche lassen und so verblieben sie bis in die Gegenwart im Besitz der Pfarrseelsorge, die (mit einer Ausnahme sehr kurzer Dauer) der jeweilige Guardian als Provisor mit seinen Mitbrüdern als Kaplänen verwaltet. Immer verwickelter wurde die Pfarrangelegenheit bei den Karmeliten. Die weltgeistlichen Pfarrprovisoren und die Kapläne mussten Privatwohnung nehmen, der Religionsfond zahlte provisorisch ein Quartiergeld. Als 1894 auch die Pfarrkanzlei aus dem Karmeliterkloster in ein Privathaus ver- setzt wurde, ließ sich die Stadtgemeinde Linz zur Konkurrenz mit dem Religions- fond auf den Mietzins ein, provisorisch, salvo regressu an den Religionsfond. Im Jahr 1905 bezog die Pfarrgeistlichkeit einen von dem unter Leitung des Bischofs stehenden Diözesanhilfsfond erbauten Pfarrhof. Die vom Religionsfond proviso- risch, salvo regressu an die nicht konkurrierende Stadtgemeinde, den Pfarrgeistli- chen ausbezahlten Quartiergelder decken dem Diözesanhilfsfond die dem Bauka- pital entsprechenden Zinsen. Der Magistrat wollte die Quartierpflicht dem Karme- literkloster zusprechen. Der Prozess wird nun im Instanzenzug fortgeführt werden. Bei den Baukosten an der Matthiaspfarre konkurrierte die Stadtgemeinde bis- her anstandslos. Im Jahr 1893 wurde dem Pfarrprovisor bei St. Josef der Titel Pfarradministrator zugesprochen; durch diese Bezeichnung kommt wenigstens zum Ausdruck, dass die Pfarre nicht erledigt ist. Um den auf die Reformordination gestützten Bitten der Karmeliten um

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