Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

515 solche, die das Tridentinum zürn Ersatz angeordnet hatte (S. 310). Kommendatarabt Stadler erhielt mit Regierungsdekret dd. 21. Juni 1790 den Auftrag die mit Geld be- deckten oder nachweislich durch Stiftbriefe auf Realitäten gelegten 1701 Messen und 54 Ämter unter die seit der Umpfarrung ausgesetzten Seelsorger aufzuteilen, außerdem den Garstner Geistlichen aufzulegen von den durch das Tridentinum an- geordneten Messen so viele zu lesen, als sie sonst jährlich im Konvent zu lesen hat- ten. Diese Verkündigung wurde aber den Garstner Geistlichen nie gemacht; trotz- dem hatten viele freiwillig diese gewohnten Stiftmessen gelesen; als ihnen aber die Last zu groß wurde und sie in ihrer Gewissenhaftigkeit beim Bischof um Dispens an- suchten, ergaben die Erhebungen, dass wohl die Messen der 1. Gattung persolviert waren, von der 2. und 3. Gattung aber bis Ende 1803 52.938 Messen im Rückstand geblieben waren, für deren nachträgliche Persolvierung der Religionsfond hätte auf- kommen müssen; für die Zukunft wären jährlich 4146 derartige Messen zu persol- vieren gewesen. Die Regierung anerkannte den Rückstand von 28.577 Messen der 2. Gattung, und dass in Hinkunft derartige 1681 Messen auf Kosten des Religionsfonds persolviert werden müssten; es blieb nichts übrig als den Vorschlag des Bischofs auf Reduktion anzunehmen, dass über die Messen de praeterito hinausgegangen, statt derselben in Zukunft aber vom 1. Jänner 1804 ab 4 Jahrtage mit Libera in der Pfarr- kirche zu Garsten gehalten, zur Bedeckung eine Obligation per 400 fl. exszindiert und darüber ein ordentlicher Stiftbrief ausgestellt werde. Dies wurde genehmigt dd. Wien 6. Mai 1804 und dabei die oberhirtliche Sorgfalt für das Beste der Religion und Seelsorge, die billige Erwägung und die rühmliche Bereitwilligkeit des Ordinariates gelobt, „mit welcher es die Hand bietet zu einer so erwünschten Abhilfe". Als infolge des Finanzpatentes Vom 20. Februar 1811 die Interessen der Stif- tungskapitalien auf die Hälfte herunterfielen, wurden auch die Stiftmessen auf die Hälfte reduziert: unentgeltlich zu lesen waren 4615 Messen, gegen Stipendium von 30 kr. 18.505 Messen, außerdem kamen durch die Abtretung des Innviertels und ei- nes Teiles vom Hausruckkreis und einige andere Transferierungen 10.655 Messen an den obderennsischen Religionsfond zur Verteilung, so dass im ganzen 33.775 Religi- onsfondsmessen zu persolvieren waren; durch Reduktion auf die Hälfte sollten jähr- lich 16.566, jedes 2. Jahr 643 Messen persolviert werden. Bei der Genehmigung die- ser Reduktion (1812) bekam die Regierung den Hofauftrag zu suchen, „den Beisatz des Konsistoriums, ,dass diese Reduzierung solange dauern soll, als die gegenwärti- gen Zeitumstände, welche den Grund zu dieser Reduzierung gaben, bestehen wer- den‘, zu beseitigen". Auch für einige Stiftungsverbindlichkeiten, welche auf der früheren Stiftsherr- schaft Mondsee hafteten, musste nach der Dotierung Wredes mit Mondsee ein freies Vermögen aus dem Religionsfond exszindiert werden. Nach Hofkanzleiverordnungen vorn 10. Juni 1844 und 24. April 1847 sollten die (im Jahr 1811 auf die Hälfte reduzierten) Stiftmessen wieder nach dem ursprüngli- chen Ausmaß persolviert werden. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Vermehrung erschien der Regierung umso bedenklicher das Ansuchen des Bischofs Ziegler, dass sein Diözesanklerus von der

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