Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

471 unentgeltlich als Ausschuss dem ständischen Kreditwesen des Landes ob der Enns so vorgestanden, dass er in dieser Stelle die allerhöchste Zufriedenheit sich erworben zu haben vermeint". Das ständische Verordnetenkollegium stimmt dem Gesuch des Propstes bei, der Bischof mit der kurzen Bitte an die Regierung, „dass, wenn diese Würde wiederhergestellt und dem Herrn Propst erteilt werde, doch bei Anwesenheit des Hofes dahier dem jeweiligen Bischof die Gnade vorbehalten bleibe den Dienst forthin selbst zu tun". So wurde dem Propst von St. Florian und seinen Nachfolgern die erbetene Aus- zeichnung zuteil, „jedoch ohne mindesten Abbruch der dermaligen Staats- und Diözesanverfassung und mit der pflichtmäßigen Unterordnung [unter] dem Herrn Ordinario, welchem vorbehalten bleibt, den Dienst, wenn er will, selbst zu verrichten" (Wien 12. April 1793). Am 11. September 1793 wurde als Propst zu St. Florian gewählt der in jeder, besonders in wissenschaftlicher Hinsicht ausgezeichnete Michael Zieg- ler. Er stand dem Stift vor bis 1823. Am 23. Februar 1794 war der Abt von Lambach, Amandus Schickmayer, gestorben. Das Bargeld und die Aktivkapitalien, die im Jahr 1746 bei seinem Amts- antritt 191.730 fl. betragen hatten, waren heruntergekommen auf 90.653 fl., die Passiven von 130.950 fl. auf 296.635 fl. 8 kr. gestiegen. Das Gesamtver- mögen wurde nach dem Tod des Prälaten Amand inventiert mit 638.083 fl. 34 kr. 3 ₰ . Die Bilanz wies nach 3-jährigem Durchschnitt einen jährlichen Ab- gang von 5775 fl. 29 kr. aus, der allerdings schien herabgemindert werden zu können auf 2749 fl. 37 kr. 2 ₰ . Die Offiziale gaben an, nie einen Einblick in die Einnahmen, noch weniger in die Ausgaben des Stiftes erhalten zu haben; der Prälat habe den Unterta- nen bedeutende Nachlässe gewährt, die Bilder- und Kupferstichsammlung im Stift beigeschafft, die Bibliothek mit vielen Werken bereichert, für sich selbst auch viele Bücher angeschafft und bekanntlich sehr viel auf Jagd und Musik verwendet. Ungeachtet der schlimmen finanziellen Lage des Stiftes beantragte die Regierung eine Prälatenwahl im Vertrauen auf die von den Offizialen be- zeigte rechtschaffene und wirtschaftliche Gesinnung. Mit Hofdekret vom 25. April 1794 wurde aber die Wahl nicht gestattet, bevor nicht der so herabge- kommene Zustand des Stiftes genauer ausgewiesen, der Unterhalt eines künftigen Prälaten festgesetzt und das ganze Schuldensystem vollkommen ausgemacht sein würde. Eine Regierungskommission musste sogleich die Stiftsberichtigung veranlassen; bis zur Beendigung dieser sollte der Stiftsprior mit Zugebung zweier tauglicher Mitpriester aus dem Orden die Stiftsverwaltung provisorisch besorgen. Die sämtlichen Kapitulare fügten sich mit rühmenswert scheinender Un- terwürfigkeit den Kommissionsanordnungen, so dass neuerdings auf die Wahl eingeraten wurde am 22. Juni 1794. Sie wurde mit Hofdekret vom 19.

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