Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

444 oder inkorporierten Stiften nunmehr Prälaten zu wählen. Er teilt daher die kaiserliche Entschließung über die freie Prälatenwahl mit nur den Stiften Spital, Kremsmünster, St. Florian, Lambach, Wilhering, Ranshofen, Reichersberg, Schlägl, nicht aber dem Stift Mondsee, in welchem außer der Pfarrgeistlichkeit noch 6 Pensionierte, darunter der Administrator, sich aufhielten; auch nicht dem Stift Waldhausen, in welchem noch 7 Defizienten waren; und endlich auch dem Stift Schlierbach nicht, denn dieses wurde schon wie ein aufgehobenes oder inkorporiertes betrachtet, nachdem der Abt selbst um Aufhebung gebeten hatte; außer dem Prälaten und der Pfarrgeistlichkeit waren dort noch 7 Defizienten. Vom Stift Kremsmünster sieht Rottenhahn voraus, dass es „seinen Stolz darein setzen wird den in jeder Hinsicht unfähigen Exprälaten wieder zu wählen" (Linz 12. August 1790). Hierauf ward mit Hofdekret vom 25. September 1790 erklärt: Von einer Prälaten- wahl bei aufgehobenen oder inkorporierten Stiften kann nicht die Rede sein, auch nicht bei jenen, die vermöge ihrer Armut keinen Prälaten erhalten können, weswegen es bei Waldhausen und Schlierbach von einer Wahl abzukommen hat; dagegen ist dem Stift Mondsee die Resolution bekanntzumachen und ebenso dem Stift Kremsmünster, bei welchem sodann abzuwarten sein wird, ob es seinen vorigen Prälaten zu wählen ver- langen wird. Rottenhahn zögerte aber mit der Bekanntmachung der kaiserlichen Resolution an Mondsee, weil dieses mit Hofbericht dd. Linz 31. August zur bischöflichen Dotation an- getragen worden war, und zwar nach Wunsch des Bischofs. In diesem Hofbericht wird hervorgehoben: Nur drei Individuen kommen für die Prä- latur in Mondsee in Betracht: der Administrator, der durchaus die Pfarre Straßwalchen sich wünscht, der Pfarrer zu Zell, der selbst Bedenken tragen wird ans seiner bisherigen Verschlossenheit öffentlich aufzutreten und endlich der Pfarrer von St. Wolfgang, der unruhigste Kopf der Welt, der nicht nur bei Lebzeiten des Prälaten als Prälatur-Mitbe- werber, sondern auch nachhin unter dem Administrator zum Vertreter der Untertanen gegen seine eigene Herrschaft sich hat angetragen und gebrauchen lassen. Der Bischof äußerte sich, dass es wohl gut und dem gegenwärtigen Bedürfnis der Diözese sowie der alten Kirchenverfassung und steter Observanz angemessen wäre, wenn dem Bischof eine Hauptprälatur angewiesen würde, wo er statt 40 Chorsängern 10 ältere in der Seelsorge abgediente Weltpriester unterhalten und 30 Alumnen nach- zügeln könnte, und wo der Bischof bloß das, was vorher die Hospitalität des Prälaten erforderte, für sich brauchte. Mit Bedachtnahme darauf riet die Buchhalterei auf Kremsmünster zur Dotation ein: Der Prälat war vorher aus der geistlichen Bank bei den Herrenständen Primas und dies ist jetzt der Bischof. Kremsmünster hat 8000 fl. zum Religionsfond beizutragen, die Hos- pitalität kommt jährlich auf 4000 fl. zu stehen. Die 8000 fl. könnten direkt an den Bischof abgeführt werden, man würde sich die Betreibungen ersparen und Kremsmünster würde es zu besonderer Ehre und zur Aufnahme des Kredites gereichen, wenn der Bi- schof als Primas des hierländigen Prälatenstandes auch Prälat von Kremsmünster wäre. Prior und Konvent von Kremsmünster melden unter dem 10. Oktober 1790, dass das Stift sich zu nichts anderem entschließen könne als den noch lebenden Abt Erenbert

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