Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

443 Die wenigsten Klöster werden imstande sein Studienanstalten bei sich zu errichten. In Rücksicht auf all das schlägt der Bischof vor: Wenn von den 9 noch bestehenden Stiften 8 je 250 fl. jährlich geben wollten, so wäre damit der Gehalt für vier Theologie- Professoren aufgebracht; diese sollten aus dem Säkular- und Regularklerus genommen werden mit Bevorzugung ceteris paribus der Subjekte aus den Stiften. Die Lehranstalt soll in Linz errichtet werden, die Ordenskandidaten in einem besonderen Haus unter geistlicher Leitung wohnen. Als Seminargebäude schlägt der Bischof vor das Karmeli- tenkloster; Linz hätte an dem einen Kloster der Kapuziner genug. Die Karmeliten, alte und zur Seelsorge unbrauchbare Emeriten, könnten nach Suben, Gleink oder Garsten versetzt werden, die als Kapläne gebrauchten Karmeliten von dem Interteniment, das ihnen das Kloster zu zahlen hätte, und den 30 fl. vom Religionsfond mit Beihilfe der Messstipendien unterhalten, auch allenfalls wegen Aushilfe der Alumnen auf eine ge- ringere Anzahl reduziert werden. Er hofft, dass seine Vorschläge „am höchsten Orthe desto gnädiger erwogen wer- den, als ich zur Aufhebung des Generalseminariums nicht das geringste beigetragen habe; folglich auch nicht verdiene, die nachtheiligen Folgen davon für mich und meine Diözese, und zwar am allerhärtesten zu erfahren". Ein Kandidat des Stiftes Wilhering, Franz Gamon, der zwei Jahre im Generalseminar vom Stift erhalten worden war, meldete sich zum Übertritt in den Weltpriesterstand. Der Bischof fragte an, ob Kandidaten des Weltpriesterstandes, wenn sie von: Orden be- reits im Generalseminar unterhalten waren, das Stipendium per 200 fl. nebst dem titulo mensae erhielten; sonst wäre ihnen der Übertritt unmöglich gemacht. Weckers zeigte der Bischof an, dass die Stifte den Antrag hätten ihre Kandidaten im gegenwärtigen Jahr mitten im Lauf der Studien das Noviziat machen und wahrscheinlich nach diesem so- gleich die Gelübde ablegen zu lassen (Linz 23. August 1790). Dem Bischof wird geantwortet, dass Klosterkandidaten, welche zum Weltpriester- stand übertreten, nichts aus dem Religionsfond zu erwarten haben, sondern sich wie alle neuen Kandidaten an den Bischof wenden müssen, und dass sie nach der Verord- nung vom 4. Juli nicht eher aufgenommen werden sollen, bis keine Zöglinge der vorma- ligen Generalseminarien, welche ihren Unterhalt aus dem Religionsfond zogen, mehr vorhanden sein werden. „Und da den Klöstern Hausstudien gestattet sind, haben Re- gierung und Bischof allein darauf zu sehen, dass diese Lehranstalten nach der Verord- nung vom 4. Heumonds eingerichtet werden. Übrigens ist den Oberen der Stifte und Klöster zu überlassen, ob sie ihre Kandidaten vor oder nach dem Noviziat zur Erlernung der vorgeschriebenen theologischen Wissenschaften verhalten wollen" (Wien 24. Ok- tober 1790). 102. Wiederherstellung der Prälatenwahl, aber nicht der Stifte. Mit allerhöchster Entschließung vorn 27. Juli 1790 wurde den Stiften insgesamt die Freiheit gegeben ihre Prälaten von nun an wie gewöhnlich zu wählen. Kommenda- taräbte sollten bis zu ihrer Versorgung den Unterhalt vom Stift empfangen. Rottenhahn sieht darin nur die Abrogierung der höchsten Resolution über die Be- stellung von Kommendataräbten, nicht aber die Ermächtigung an den aufgehobenen

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