Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

420 Die neue Kirchenordnung brachte noch mehr mit sich: die Beseitigung einer Menge von Nebenkirchen und Kapellen. Über die Offenlassung oder Sperrung solcher hatten die Dekane schon im Jahr 1785 Tabellen einreichen müssen. Für den Religionsfond verkauft wurden 1789 die Nebenkirchen und Kapellen bei fol- genden Stiften: bei Engelszell die St. Sebastians-Kapelle um 40 fl., der Grund an das Pfleggericht um 1 fl. 45 kr.; bei Mondsee die Spitalkirche zum hl. Geist um 160 fl., die Totenkapelle um 27 fl., die alte Pfarrkirche St. Stefan um 100 fl.; bei Lambach die Spitalkirche zum hl. Josef um 100 fl. (die ehemalige Pfarrkirche blieb als Friedhofkirche); bei Waldhausen die St. Josefs-Kapelle um 20 fl. 45 kr.; bei Spital am Pyhrn die St. Josefs-Kapelle um 43 fl., die dazu gehörigen Gründe um 549 fl. Die Kapellen mussten von den Erstehern abgebrochen oder in Wohnhäuser umge- staltet werden. Außerdem beklagten die Stifte noch die Exsekrierung und Abbrechung mancher an- derer Kapellen, sei es beim Kloster selbst oder in den inkorporierten Pfarreien. Später wurden noch verkauft: 1793 bei Kremsmünster die St. Martins-Kirche in Martinsberg um 56 fl.; die Hl. Geist-Kapelle zu Ranshofen wurde nach ergebnisloser Lizitation dem Stift zur Aufbewahrung der Totenträger-Gerätschaften gelassen; 1794 bei Kremsmünster die St. Sigmunds-Kirche um 370 fl., die St. Wolfgangs- Kir- che in Wolfgangstein samt dem von einer Mauer umfangenen Wiesengrund 10/64 Joch 23 Kl. um 610 fl.; bei Ranshofen die St. Benno-Kapelle um 45 fl.; die Michaels-Kirche mit Ausnahme des Turmes, so mit einer Uhr und Glockenwerk versehen war, erstand das Stift um 90 fl., die Braunauer Fortifikation 1799 um 45 fl. Von größerer Bedeutung war die Regelung der Schwemmfrage für das Stift Schlägl. Mit Hofdekret vom 7. Juli 1788 wurden neuerlich genaueste Erhebungen über die Erlöschung des Passauer Schwemmprivilegiums angeordnet und je nach dem Ergebnis die weitere Behandlung mit Passau: unter welchen Bedingungen es die Rechengebäude hergeben würde, oder ob es auf eine kumulative Schwemmung mit dem Stift Schlägl einginge; vom Fürsten Schwarzenberg sollte Erklärung abverlangt werden, welche Quantität Holz er zur Schwemme überlassen wolle; nur wegen der 5000 Klafter Schläg- ler Holz die Schwemme in eigene Regie des Stiftes zu übernehmen schien unrätlich. Nun trat Fürst Schwarzenberg entschieden mit dem Plan hervor selbst die Schwemme einzurichten: Aus seinen in Böhmen gelegenen Waldungen sollte ein Kanal in den 1 1/2 Stunden unterhalb des Stiftes Schlägl unweit Lichtenau in die Mühl mün- denden Zwettlbach angelegt und so das Holz nach Neuhaus an die Donau gebracht wer- den. Der Schwemmkanal kam auf eine Strecke von zwei Stunden in Schlägler Gebiet, Stiftswaldungen und Untertanenwiesen, zu liegen.

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