Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

419 Unter dem 16. Juni 1788 überreichte „die bei Gelegenheit des Armeninstitutes ver- sammelte" Lambacher Gemeinde Vorstellung und Bitte umWegnehmung des Denkma- les. Neuerliche Aufträge verrückten das Denkmal nicht. Unter dem 16. Juni 1789 wurde dem Abt die Wegräumung binnen 8 Tagen aufge- tragen. Dieser berief sich auf eine Gegenvorstellung, die er unter dem 2. September 1785 an die Landesregierung gemacht hatte. Um dieser willen hatte das Kreisamt auch zum Zuwarten sich verpflichtet erachtet. Nun rät es wieder auf Wegräumung ein und zwar, um einem fühlbaren Platzmangel abzuhelfen, aber auch mit Rücksicht auf die neue Kirchenordnung. Das Kreisamt führt aus: Nach den bestehenden Verordnungen müssen alle unnützen Verzierungen, Sta- tuen, Bilder aus den Kirchen hinweggeschafft werden. Mussten nun nach diesen Begrif- fen Statuen von durch die Kirche Heiliggesprochenen weggeschafft werden, so sieht man nicht ein, welches Vorrecht das liegende steinerne Bildnis des Stifters Adalbero, der nicht heilig und, soviel diesorts wissend, nicht seliggesprochen worden, haben sollte einen der besten Plätze in der Kirche einzunehmen. Der Abt stellt vor, dass die Tumba nur 66 1/4 Quadratschuh groß sei und durch Weg- schaffung nur Raum für 24 Personen verschafft würde. Dagegen rechnet der Kreishaupt- mann aus, dass für 10 Stühle Raum gewonnen würde. Der Abt macht geltend, dass das Denkmal gerade an dem Ort stehe, wo nach sicherer Tradition der Leichnam des Stifters unversehrt liege, es wäre Gefahr bei Abbruch die Grab- stätte zu verletzen, welche doch bei allen gesitteten Völkern als unverletzlich angesehen werde. Mit dem steinernen Grabmal würde auch das Andenken an den Stifter sowohl bei den Stiftsgeistlichen als bei anderen Leuten verschwinden. Ein Bild eines nicht formell ka- nonisierten Heiligen dürfe aber in der Kirche öffentlich nicht aufgestellt werden. Die uner- wartete Demolierung würde Ärgernis bereiten in den Augen des Volkes, eine Herabwür- digung des in Ehren gehaltenen Adalbero sein, ein Unternehmen, von welchem man in der katholischen Kirche außer zwei rachsüchtigen Eroberern kein Beispiel habe, worüber die letzten Novellen aus der Reichsstadt Speyer merkwürdige Erinnerung machten. Das Kreisamt erwidert: Die Tradition „wegen des unversehrten Leichnams" wird wohl nur eine klösterliche sein, denn sonst würde man schon untersucht haben; der Leichnam soll auch nicht un- ter dem Monument, sondern daneben liegen. Den Verlust der Verehrer wird der Stifter Adalbero nicht bedauern, wenn bei ihnen mit dem Monument auch das Andenken schwindet; die Stiftsgeistlichen aber mögen sich noch besonders für das ihnen vom Abt gemachte Kompliment bedanken. Nach der dermaligen Kirchenordnung soll bei dem Bild eines Heiligen kein Licht brennen, bei diesem Monument aber werden bei feierli- chen Ämtern 4 Fackeln angezündet. Übrigens ist es gut, dass der Herr Abt seine Periode schloss, denn sonst hätte er noch eine hochlöbliche Landesstelle und dieses Kreisamt der Wut der Ikonoklasten beschuldigt. Der Abt stellt die Unkosten der Veränderung vor mit 470 fl. Unter dem 30. Juli 1789 kam der Befehl der Landesstelle an das Kreisamt sofort alles nach Einraten auszuführen.

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