Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

406 werden wegen allzu heftiger unehrerbietiger Äußerungen über den Kaiser, bzw. dessen Richtung. Solche Äußerungen mussten der Regierung bekannt geworden sein. Bei der Aufhebung des Stiftes begrüßte ihn Eybel mit den Worten: „Sind Sie der Fitzliputzi von Frauenstein?" P. Wirntho pflegte nämlich die „Illuministen" Fitz- liputzi zu nennen. Er antwortete gelassen: „Ich bin der Vikar von Frauenstein." Der Kreiskommissär hatte sich allerdings überzeugt, dass die Statue in Frauen- stein nur durch das Kleid etwas mehr gehoben werde, so dass es noch in den gro- ßen Hochaltar passe, auch mit diesem in so unzertrennlichem Verhältnis zu stehen scheine, dass, wenn die angekleidete Statue weggeschafft würde, auch ein ande- rer Hochaltar in die Kirche gebracht werden müsste. Übrigens belobte er den allgemein beliebten, eifrigen, aber schon sehr kränk- lichen Pfarrer und beantragte es bei einem schriftlichen Verweis bewenden zu las- sen und ihn zur Pflege seiner Gesundheit nach Kremsmünster einzuberufen — ehe noch dieser Antrag erledigt wurde, starb der Pfarrer. In betreff des Adlwanger Bildes erhielt der Abt den Auftrag dd. 27. Februar 1789 zu berichten, ob in den aufgehobenen Kremsmünsterischen Gotteshäusern ein nach Adlwang geeignetes Hochaltarbild vorrätig sei, das geschnitzte Bild solle weggenommen, ein gemaltes an seine Stelle gesetzt werden. Unter dem 10. März entgegnete der Abt, keines gefunden zu haben, doch habe er bereits dem Dechant angeschafft alles zu entfernen, was theatralisch sein könnte. Der Bischof, an den die Sache gebracht wurde, äußerte den Wunsch, dass die von dem Kirchenvermögen anzuschaffenden neuen Bilder nicht geschnitzt seien, sondern gemalt, sodann nicht bloß die einzelne Figur der Person Maria, sondern eine Begebenheit aus ihrer Geschichte zur Darstellung bringen sollten. Eine solche wäre lehrreicher und erfahrungsgemäß nicht so sehr der Wallfahrtverehrung aus- gesetzt wie die Vorstellung einer einzelnen Figur. Er will für die Zukunft bei öffent- lich aufzustellenden Bildern sich die Begutachtung der Skizze vorbehalten. Die Regierung huldigte dem Wunsch des Bischofs lebhaft; dieser Wunsch sei so achtungswürdig als die reine Lehre und Übung unserer heiligen Kirche. Sie er- lässt an sämtliche Kreisämter die Verordnung den Kirchenvögten aufzutragen, dass künftig in keiner Kirche mehr ein Bild oder eine Statue aufgestellt werde, ohne dass vorher der Riss und Entwurf an die Landesstelle eingeschickt und die Approbation hierüber erhalten worden sei. Auch äußert die Regierung die Besorg- nis, dass die Absicht des Bischofs durch zweideutige Andeutungen vonseiten des Klerus verdreht werde. Darauf kam allerdings die Retrosignatur dd. 4. September 1789: Es ist sich von Seite der politischen Behörde in Absicht auf Bilder und Statuen in Kirchen lediglich an dem zu halten, was diesfalls die bestehenden allgemeinen Verordnungen mit sich bringen, ohne aus jedem in einer Kirche aufzustellenden Bilde ein dahin nicht geeignetes Geschäft des Kreisamtes oder der Landesstelle zu machen, sondern die diesfällige Beurteilung und angemessene Belehrung der Pfarrgeistlichkeit, die da- bei das meiste tun kann, dem Bischof zu überlassen.

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