Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

383 bei der Buchhalterei und die Überschussquanta noch nicht bestimmt seien, sollen die Klostervorsteher ad commissionem vorgerufen und mit selben die Verhandlung getrof- fen werden, was sie jährlich aus der Rente per Pausch mit Einrechnung der repartierten Steuer abführen könnten. Der Erfolg solle nach und nach, und zwar längstens binnen zwei Monaten einberichtet werden. Unter dem 22. Juli kam der Hofbefehl: sämtliche Stiftsvorsteher wegen des Beitra- ges pro 1789 einzuberufen. Kaum war der zweimonatliche Termin abgelaufen, als auch schon unter dem 3. Au- gust 1788 eine neue Betreibung von Wien kam, alles, was in der Verordnung vom 2. Juni enthalten sei, binnen 14 Tagen genau in Vollzug zu bringen. Die Regierung fühlte sich durch die ihr gemachten Vorwürfe tief gekränkt; da sie sich mit nichts im Rückstand wusste, so fand sie überhaupt keinen Klostervorsteher vor- rufen zu sollen. Nichtsdestoweniger aber berief sie mit Rücksicht auf die Hofverordnung vom 22. Juli sämtliche Stiftsvorsteher auf den 29. August ein (in die Zahlwoche während des Bartholomä-Marktes) und dann, bewogen durch die neueste Urgenz seitens der Hofstelle vom 3. August, auf den 14. August. An diesem Tag wurde die Kommission in Linz gehalten unter dem Vorsitz des Hofra- tes Pocksteiner und Beisitz des Regierungsrates Eybel, des Domdechants und geistlichen Filialkommissions-Beisitzers Schwarzenbach unter Beiziehung des Sekretärs Glocksper- ger, des Vize-Buchhalters Ambros, der Buchhalterei-Raitoffiziere Fipel und Petermandl. Sämtliche Stiftsvorsteher mit Ausnahme des an einem Fußübel erkrankten Abtes von Kremsmünster waren erschienen, von Mondsee der Administrator, von Ranshofen ein Chorherr mit dem Hofrichter. Bis zum Zusammentritt der Kommission lag bereits fol- gendes Ergebnis vor: Das Stift Spital schien nach der Ministerialverordnung vom 10. September 1787 überhaupt von der Inventur und von Abführung eines Pauschquantums befreit. Schlierbach hatte nach der Resolution vom 16. Juli 1788 nur die Religionsfonds- steuer zu zahlen. Dem Stift Wilhering war dd. Wien 27. Mai 1788 das Pauschquantum mit 3000 fl. vorgeschrieben worden. (Der Überschuss betrug nach der Fassion vom Jahr 1782 1766 fl. 48 kr.) Für Engelszell war vorgeschrieben worden dd. 1 .Juni 1788 das Pauschquantum per 2000 fl. (1782 war der jährliche Überschuss angegeben worden mit 1496 fl. 49 kr. 1 ₰ ). Der Abt von Wilhering erklärte sich bereit zum bestimmten Pauschquantum für beide Stifte. Köstlich ist die Schlussfolgerung Eybels aus der Festsetzung des Pauschquantums für Engelszell: Es ist daraus zu ersehen, dass auch die inkorporierten Klöster, wenn sie Pauschquanten liefern, von Verrechnung frei sind; dann hat aber auch das Hauptstift die Schulden zu zahlen, welche das Nebenstift nicht zahlen kann. Auf diese Weise wird nicht nur Waldhausen wegen der enormen Schulden an Kremsmünster, sondern auch das Stift St. Florian, welches mit Waldhausen ein Corpus ausmacht, vom Stift Krems- münster verschlungen, welches auch in Rücksicht auf das Ganze keinen Schaden macht, weil St. Florian und Waldhausen unter dem Propst von St. Florian nicht besser

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