Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

382 Wohnung und Kanzlei acht der schönsten Gastzimmer im Stiftsgebäude überlassen wurden; der geringe Zins von 130 fl. für die beiden Häuser und von 100 fl. für die im Stift eingeräumten Zimmer werde durch fortwährende Anschaffungen von Gebäu- deänderungen absorbiert. Das Stiftshaus in Linz würde 300 fl. tragen; bis dato hat Baron v. Lehrbach mit feinen Amtsgehilfen es im Alleinbesitz, der Abt Eigentümer nicht einmal mehr einen einstweiligen Unterstand darin, sondern nur noch die Lasten des Hauses. Am empfindlichsten aber fallen dem Stift die von der k. k. Staatsgüteradminist- ration gewagten Eingriffe in die dem Stift gehörigen Forste und Jagdregale. Dem Stift ist jede Miteinsicht benommen und sogar die Holzverrechnung schon seit 5 Monaten vorenthalten durch einen von Baron Lehrbach angestellten, ganz und gar mittellosen Klosterdiener, der viel größere Anlage hat Waldungen zu verderben als in Flor zu setzen. Der Abt bittet, dass seinem Stift in forma legali die an die Landesregierung vor- längst eingelangte und bis zum heutigen Tag vorenthaltene Erklärung zugemittelt werde. Die Landesbuchhalterei widerspricht: Das Linzer Haus hat nach Fassion nicht mehr als 236 fl. 52 kr. 2 ₰ getragen. Schon mit Hofdekret vom 16. Februar 1788 war der Kameraladministration nicht nur die Bestreitung aller Hauserfordernisse und Ab- gaben, sondern auch die Zahlung eines jährlichen Zinses von 260 fl. an das Stift auf- erlegt worden. Der Abt von Lambach hat am Kreisamt nur Gewinn, indem der wenn auch ge- ringe Zins doch immerhin ein Erträgnis ist, während früher die Ubikationen gar nichts eingetragen hatten. Die landesfürstlichen Städte Wels und Vöcklabruck buhlen sich um das Kreisamt, damit ihre Bürger mehr Absatz und Verdienst finden mögen. Dass der Abt das Kreisamt nicht in seiner Nähe haben will, findet seine Erklärung in den ihm auferlegten Zahlungen von 1790 fl. 22 kr., wovon 255 fl. 1 kr. 2 ^ über seine Stiftsrechnung ex anno 1786 als Ersatz zu leisten sind, 1535 fl. 20 kr. 1 ₰ zur Rückver- gütung an zu viel aufgerechneten Protokollsgefällen. 89. Die Pauschquanten. Inzwischen war man in Wien eifrig daran die eingesandten Stiftsinventare zu prüfen und nach Maßgabe der darin angegebenen reinen Einkünfte den Zuschlag zur 7 1/2 % igen Steuer auf ein Pauschquantum festzusetzen. Mit höchster Resolution vom 2. Juni 1788 wird der Landesregierung aufgetragen die Stifte nach den bestehenden Generalien weder zu Anfragen über einen jeden Wirt- schaftsgegenstand noch weniger aber zu einer Rechnungslegung zu verhalten, sondern in ihremWirtschaftsbetrieb ihnen, solange nicht eine Klage kommt, freie Hand zu lassen und die Oberaufsicht nur soweit auszuüben, dass nicht das Stammvermögen vermindert werde. Die schon im Vorjahr abgeforderten Präliminarien und Inventare werden betrie- ben und der Landesregierung ausgestellt, dass sie diese Sache mit Verkennung der Ab- sicht in eine unnötige Weitläufigkeit mit großem Zeitverlust und selbst mit Nachteil des Religionsfonds eingeleitet habe. Soweit die Präliminarien noch bei der Landesstelle oder

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