Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

351 So stellt sich also der Regierungsakt wirklich als reine Willkürhandlung dar und die Schwestern waren einfach getäuscht und gezwungen worden im Namen des Kaisers ihr Kloster in Administration zu geben, ohne dass der Kaiser davon etwas wusste, und durch den Eidschwur Gott selbst, nicht zum Rächer, sondern zürn Bürgen ihrer Fesselung und des ihnen angetanen Unrechts anzurufen. Die Hofretrosignatur fügt noch an: „Soweit ihre Kirchen hie und da entbehr- liche Gerätschaften oder Kostbarkeiten haben, mögen solche, wie die Verord- nung im allgemeinen ohnehin schon besteht, in der gewöhnlichen Art veräußert und der dafür eingehende Betrag als peculium ecclesiae umsomehr angelegt werden, als diese Klosterkirchen gewöhnlich ohnehin kein Vermögen haben, sondern aus dem übrigen Klostervermögen erhalten werden müssen." Dadurch war nicht bloß der Plan der Regierung vollständig vereitelt, sondern auch der ganze Vorgang nichts weniger als gerechtfertigt. Eybel hatte die Stirne dazu zu bemerken: „Ist ohnehin nur in Rücksicht auf die Kirchengerätschaften, um dieselben nützlicher zu verwenden, die Inventur vorgenommen worden und wurde ausdrücklich gesagt, dass nicht für den Reli- gionsfond, sondern zur Verbesserung der Krankensorge, in der das Institut der Elisabethinen besteht, und welches nach höchster Vorschrift eben jetzt zur Re- gulierung genommen wird, auch das übrige Vermögen der Elisabethinen unter- sucht worden, um die geistlichen und weltlichen Stiftungen verlässlicher sepa- rieren, und was eigentlich zum Krankendienste gehöre, ohne den Unterhalt der Klosterfrauen zu kränken, bestimmen zu können. Eine besondere Hofdotation für die Kirche scheint überflüssig nach ihrer Bestimmung. Kirchen sind genug in Linz; diese ziemlich entlegenen Klosterfrauen und Kranken haben an einer Ka- pelle hinlänglichen, minder kostbaren Ort zum Gottesdienste. Gebäude und Geld werden zur Unterbringung mehrerer Kranken heilsam verwendet werden kön- nen. Unter allen Klosterfrauen sind eigentlich nur 3, die den Krankendienst ver- richten können. Es wird vom Präsidium abhängen, von welchem Departement das Behörige in Vortrag gebracht werden soll. Bezüglich der Kirchengerätschaf- ten wird sogleich das Nötige von der geistlichen Kommission zur Veräußerung eingeleitet werden. Die Bestimmung aber des hiefür einzulösenden Geldes, weil es für arme Kranke angetragen worden ist, wird gleichfalls vom Präsidium ab- hängen, ob sie vom geistlichen oder weltlichen Stiftungsdepartement allenfalls mit Bericht nach Hos unterstützt werden soll" (Sitzung vom 13. März). Die Exzellenz, das Präsidium schreibt dazu: „Ganz einverstanden damit. Linz 21. März 1788." Es handelte sich nur noch um den Zweck, welchem der Erlös für Kirchensilber und Preziosen zugewendet werden sollte; der Weg, den die Kirchenschätze ge- hen sollten, die Hände, in welche die heiligen Gefäße mit ihrem Edelstein- schmuck überliefert werden mussten, waren durch eine neue Verordnung be- stimmt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2