Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

331 Die Prälatenkasse ist zur Stiftskasse einzuziehen. Dem Exprälaten von Mariazell müssen seine Wünsche erfüllt werden. Gratianer dürfen nicht mehr aufgenommen werden, für die fähigen Subjekte ist ohnehin der Stipendienfond gegründet worden. Die als überflüssig be- zeichneten Diener und Dienstboten sind binnen 14 Tagen zu entlassen. Die Kanzleistunden sind von 8—12 Kanzlei- und 3—6 Uhr zu halten. Der Kämmerer soll, getröstet durch die An- erkennung der Kommission, im Dienst bleiben, Dätscher wird ihm an die Seite gegeben. Mit den Gotteshäusern muss abgerechnet werden. Das übrige Getreide ist zu veräußern. Über Zehente und Dienste sind Kontrakte mit den Untertonen zu errichten: nur einen Teil sollen sie in natura abliefern, damit noch immer Vorrat bleibe. Das nicht zumGottesdienstgebrauch und zum täglichen Gebrauch bei Tisch notwendige Silber ist an das Linzer Zahlamt einzusen- den. Die 6 Häuser in Kremsmünster sind sofort zu versteigern, aber auch die Stiftshäuser, worin Beamte dermalen wohnen, weil nach Aufhebung der Akademie außer dem Konvent auch in den überflüssigen Gastzimmern hinlänglich Unterkommen für die Beamten Vorhan- densein wird. Alle Naturaldeputate hören auf. Auf das Klosterbräuhaus wird keine Ausgabe mehr gestattet. Dem Konvent ist ein Garten hinlänglich, die überflüssigen sind inklusive Orangerie, Feigenhaus etc. lizitando zu verpachten, selbstverständlich auch dieMeierschaft. Für die Weingärten ist dasselbe vorzunehmen wie für die Garstnerischen. Der Wein muss versteigert werden. Für die Binderei, Pfisterei, Hufschmiede und Hofmühle, Ziegelstadel, Waschhäuser wird nichts mehr passiert. Die Fischwässer sind zu verpachten, auch die Wild- bahn und das Reisgejaid, alle Forste dem Stiftsforstmeister zu unterstellen und das Forstge- schäft besser einzuleiten. Bis über die Bestellung eines Hauptbuchführers und eines dem Prälaten an die Seite zu gebenden Adjunkten die höchste Bestätigung einlangen wird, hat der Pfleger zu Weißenberg sogleich das Nötige einzuleiten. Die Inventur ließmanchemdie Zeit günstig erscheinen vom Stift einGewinnchen für sich herauszuschlagen. Forderungenwurden erhoben von da und dort. Nur ein Beispiel: zwei ver- waiste Schwestern, Töchter eines Lehrers der Ingenieur- und Bergwerkswissenschaften, der 40 Jahre lang dem Stift gedient, baten umPensionserhöhung, da ihnen die Bücher und Inge- nieurwerkzeuge ihres seligen Vaters vom Stift entzogen worden seien (2. Oktober 1787). DemMannwar schon nach seiner Verheiratung und als einemunruhigenTribuliererwie- derholt das Zugesagte nicht nur verabreicht, sondern von Zeit zu Zeit verbessert und der Witwe eine größere, zweimal höhere Pension als andern ihresgleichen gegeben worden für die von ihr dafür angetragenen wenigen Bücher, Zeichnungen und Instrumente. Und noch die Töchter bekamen 150 fl. Pension, Deputate und freieWohnung. Der Bescheid dd. Linz 19. Oktober 1787 lautet dahin: Die Supplikantinnen sind zum Die- nen fähig, mit ihrem Gesuch ab- und zur Arbeit anzuweisen. Das Dekret über den Verkauf der Apothekergerechtigkeit und die Ablösung der Apothe- kereinrichtung an den bisherigen Stiftsapotheker Felix Guglielmo erging dd. Linz 18. Novem- ber 1787. Der Guglielmo frägt aber alsbald an, was denn unter Apothekergerechtigkeit, die er um 500 fl. kaufen dürfe, verstanden sei; nach allerhöchstem Normale unterliege ja die Aufklärung beiträgt und auch von der k. k. Censur erlaubt ist, darf unter die einem Klostermann uner- laubte Benützung und Lesung gerechnet werden, wenn es gleich mit den alten Klosteraszeten, ihren Grundsätzen und ihrer Ausbildung nicht übereinstimmt, sondern Geistliche sind zur Lesung der von der k. k. Censur approbierten Aufklärungsschriften aufzumuntern.

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