Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

233 Die Hohenfeldische Kapelle zur allerseligsten Jungfrau und den 14 Nothelfern, die vom Benefiziaten Stolz im Anfang des 18. Jahrhunderts erbaut worden war, wurde an die Stadtgemeinde um 275 fl. verkauft (1788) und abgebrochen. Das Benefiziatenhaus wurde um 1000 fl. veräußert am 31. Mai 1786, am selben Tag auch der Benefiziatengar- ten samt dem schönen Gartenhaus und 512 Kl. Gartengrund um 775 fl.; der Rest, ein Stadel und ein Wiesfleckl, wurde um 30 fl. verkauft. Das Kapuzinerwaldl wurde gegen den Einspruch des Vorstadtpfarrers um 345 fl. ver- kauft, geschätzt war es auf 150 fl. Vom Kapuzinergarten wurde dem Pfarrer nur ein Teil angewiesen, der übrige Gartengrund sollte mit einem Teil des Klosters verkauft werden. Ein Teil wurde um den Schätzungspreis an Jakob Schweiger & Sohn zur Erbauung eines Gebäudes für Tuchmanufaktur hintangegeben. Zur Ausscheidung jenes Teiles, der dem Pfarrer ausschließlich verbleiben sollte, kam es nie, vielmehr wurde dem Vorstadtpfar- rer erlaubt auch den andern Teil gegen 12 fl. jährlich in Pacht zu nehmen. Erst im Jahr 1800 wurde ihm der Genuss des ganzen Gartens als Aequivalent für den Hohenfeldi- schen Garten ohne Bestandzahlung zugestanden. Das Gebäude ist Pfarrhof bis auf den heutigen Tag. Die Inventur bei Aufhebung des Kapuzinerklosters in Wels ergab Stiftungskapitalien in öffentlichen Fonden 2600, bei Privaten 300 fl.; sie wurden am 15. Juni 1785 an den Religionsfond abgeführt. Von den ehemaligen Welser Kapuzinern gewährt ein besonderes Interesse P. A- nastasius (mit dem Taufnamen Johann) Math; er bat um Säkularisation, weil er die Fas- tenspeisen nicht vertragen könne. Das Konsistorium hatte ihm aufgetragen sich von der politischen Behörde die Erlaubnis zu erwirken um die Säkularisation beim päpstlichen Stuhl bitten zu dürfen. Die Regierung wendete sich unter dem 10. Mai 1785 an den Kai- ser: der Fall sei der erste in seiner Art, aber vorauszusehen, dass eine Menge missver- gnügter Mönche mit der gleichen Bitte kommen würden. Mit Hofkanzleidekret vom 24. Juni 1785 wurde entschieden: Das Normale von 1782 bezieht sich nur auf solche aufge- hobene Klöster, wo der ganze Orden im Erbland aufgehoben worden; die Kapuziner aber sind das nicht; in diesem und andern derlei Füllen steht also den Ordinarien frei, wenn sie glauben, dass die Dispensationserteilung ihre Macht übersteige, nach Rom sich dergestalt zu verwenden, dass hiedurch keine Geldausfuhr verursacht werde. Math starb als Konsistorialrat, Dechant und Stadtpfarrer zu Gmunden 1824. Auch von Urfahr war das Stiftungsvermögen des ehemaligen Kapuzinerklosters im Betrag von 1000 fl. abgeführt worden unter dem 15. Juni; dazu kam später noch ein Kapital von 300 fl. als Ablösung für 12 fl. 30 kr., welche die Kapuziner jährlich von dem (jeweiligen) Pfarrer zu Ybbs vermöge Georg Christian Schmiedauerischen Testaments dd. 10. Februar 1688 zu empfangen hatten, wofür sie 2 Ämter und Seelenmessen halten mussten; sie bekamen dafür 8 fl., den Rest die Armen. Die Kirche, geweiht dem hl. Josef, und das Pfarrbenefizium kamen zur Ausgestaltung durch die Versetzung des Spitalbenefiziaten zu Eferding Leopold Wiedel, eines Exfranziska- ners von Pupping, mitsamt dem Schieferischen Benefizium auf die Pfarre Urfahr (1789). Die Vogtfrau Zäzilia Subkowska, die sich fast immer in Warschau aufhielt, war damit einverstanden. Demnach bezieht auch gegenwärtig noch die Stadtpfarre Urfahr von dem Schieferischen Erbstift in Eferding jährlich 62 K 25 h für bei diesem fundierte

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