Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

226 Ernennung steht nicht ihm privatim zu, sondern ihm nebst dem Kapitel. Außerdem, wenn es auf Prüfung der Talente, Wissenschaft, Verwendung und Verdienst ankommen sollte, würde wohl ein und anderer dem Herrn Kanonikus Mayr das Übergewicht, ganz gewiss das Gleichgewicht halten und so würde die Bevorzugung des sowohl physisch als im Kanonikat jüngsten Stiftsgeistlichen, des Herrn Mayr, bei den älteren gerechte Jalou- sie erregen. 1503 am Freitag nach St. Erhards Tag, des hl. Beichtigers, hat Frau Hedwig, Wolfgang Purckstallers sel. Tochter, und Johann Hohenfelds zu Aistershaim sel. gelassene dittib, mit Wissen und Gunsten des würdigen geistlichen Herrn Georg Pucher, Pfarrers zuWels, und des bürgerlichen Rats eine neue Kapellen auf dem Friedhof zu Ehren der lobsamen Jungfrau Marien und der hl. 14 Nothelfer erbaut und dabei ein ewige Messe gestiftet, auch dieses Benefizium ihrem ersten Benefiziaten der Kapellen und allen seinen Nach- folgern verliehen ... Unter 13 Nummern werden die Realitäten, die dazu gestiftet waren, aufgezählt. Das ins praesentandi hat der ehrsame Rat der Stadt Wels, auch das Lehen- und Vogtrecht; der Älteste vom Rat soll dem bestimmten wohlgelehrten ehrbaren Pries- ter die Präsentation an den Fürstbischof zu Passau geben, damit er zu selbem Stift in- vestiert und bestätigt werde. 43 Die Behausung für den Kaplan hatte die Stifterin von der St. Johannes-Pfarrkirche erkauft. Diese Stiftung erfuhr eine namhafte Augmentation von Matthias Hayder, artium liberalium et philosophiae magistro, Canonico zu Spital am Pyhrn und Hohenfeldischen Benefiziaten zu Wels, wie auch der Seiseneckerischen Kapellen Assumptionis zu Otts- dorf Benefiziaten; dieser inkorporierte dem Benefizium 1651 am Fest des hl. Matthias einen Drittelzehent in Welser Pfarre, welchen er 1648 vom Grafen Kufstein um 7500 fl. erkauft und von dem Kremsmünsterischen Lehen um 800 fl. auf ewig losgekauft hatte. Vogt und Lehensherr über diesen Drittelzehent sollte der Magistrat von Wels und schul- dig sein bei Vakatur dieses Benefiziums einen ehrwürdig andächtigen, exemplarischen und qualifizierten Priester de clero saeculari vom Stift Spital schriftlich zu postulieren. Das Recht den Benefiziaten zu erwählen und zu ernennen per vota maiora stand dem 43 6Tage in derWochehat der Benefiziat Stiftmesse zu lesen: amSonntag vonder heiligstenDreifaltigkeit, am Montag von allen gläubigen Seelen, am Erchtag von den hl. 14 Nothelfern, am Mitichen von allen Heiligen, am Pfingsttage von Unseres Lieben Herrn Fronleichnam, am Samstag von Unserer Lieben Frauen Verkündigung; doch bleibt er jede Woche an einem Tag unverbunden Messe zu lesen. Am Hed- wigstag soll großer Jahrtag gehaltenwerden: am Vorabendmit Vesper und Vigil, amMorgenmit Seelen- amt und Lobamt von Unserer Lieben Frauen Scheidung: Brot und Fleisch sind imBeisein eines Lichtmeis- ters- der Pfarrkirche oder eines anderen Ratsverordneten zu verteilen. Auch Kirchweihe und Patrozinium muss der Benefiziat feierlich halten. Das Opfer in der Kapelle soll er dem Pfarrer reichen, die Sammlung in der Kapelle gehört dem Benefiziaten. Der Pfarrer aber muss alle Sonntage abends nach der Vesper in der Pfarrkirche den Schulmeister mit etlichen armen Schülern in die Kapelle schicken, daselbst ein salve regina zu singen, wozu dann der Kaplan die Kollekten fingt; darummuss dieser demSchulmeister jährlich 6 Pfund und den armen Schülern auch 6 Pfund geben und dem Pfarrer 12 Schilling Pfenning. Der Benefi- ziat soll auch wie andere Benefiziaten zuWels bei der Vesper an allen Vorabenden und amMorgen beim Umgang in seinemChorrock bei der Pfarrkirche sein und alle Sonntage auf der Kanzel für die Stifterin und alle Verwandten und alle christgläubigen Seelen beten lassen.

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