Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

223 stehende ehemalige Franziskanergebäude in die Landtafeleinlage gebracht und sie als Eigentümerin darauf geschrieben werde. Die Fabrik musste abgewiesen werden, da der Religionsfond selbst als vorhergehender Eigentümer sich noch nicht angeschrieben fand. Als nun die Regierung um die Anschreibung des Religionsfonds und im weiteren um die der Kompagnie ansuchte (2. September 1788), verweigerten abermals die Land- rechte dem Gesuch stattzugeben bis zur Entscheidung, ob diese Realität frei und keiner Herrschaft untertänig sei, da sie nur in dieser Voraussetzung dem landschaftlichen Ka- taster als freie Gülte einverleibt werden könne. Die Vermutung spreche aber vorläufig dafür, dass die Gebäude, weil nie in einem landschaftlichen Gültenbuch eingelegen, un- tertänig seien, und daher könnten sie nach dem Patent vom 3. Oktober 1754 auch nie der Landtafel einverleibt werden. Daraus hätten aber die Klostervorsteher gewiss ge- drungen, wenn sie nicht überzeugt gewesen wären, dass das Gebäude untertänig sei. Übrigens sei schon bei der Kaufkontraktschließung zwischen der Kameraladministration und der Wollzeugfabrik gezweifelt worden, ob dieses Gebäude nicht dem Fürsten Star- hemberg untertänig sei, ein dominikaler Grund hätte ja von der Fideikommissverwal- tung Eferding niemals giltig abgetreten werden können. Und so stehe zu vermuten, dass der Grund, auf dem das Kloster stand, untertänig gewesen und von dem seinerzeitigen Besitzer der Herrschaft Eferding eingelöst und den Franziskanern geschenkt worden sei. Es ergeht von der Regierung der Bescheid an das Kreisamt dd. 11. Oktober 1788 die Herrschaft Eferding, die beim Verkauf sich nicht im mindesten gemeldet hatte, um Auf- klärung anzugehen. Unter dem 30. Jänner 1789 erlässt die Regierung eine Note an die Landrechte mit dem Ersuchen, dem unterstehenden Landtafelamt die Intabulierung des Franziskaner- klosters zu Pupping aufzutragen, die Vermutung spreche jedes Mal für die Freiheit, die Starhembergische Herrschaft Schaumburg hätte das Gegenteil zu beweisen. In der Tat erteilen (1789) die Landrechte endlich der k. k. Landtafel den Auftrag die Klostergebäude zu intabulieren. Eingetragen in die Landtafel wurde der Religionsfond; der Kontrakt mit der Kom- pagnie war rückgängig geworden. ImDezember 1789 bittet ein gewisser Josef Nowak um landtäfliche Vormerkung des Franziskanerklosters zu Pupping und der dazu gehörigen Realitäten, und zwar anfangs auf seinen, dann auf des Käufers, Weber, Namen. Als die Nachfolger Webers den Kaufschillingsrest per 1610 fl. und die Zinsen davon nicht zahlten und die Realitäten nicht mehr genügende Sicherheit boten, wurden Klos- ter, Kirche und Garten durch den Kammerprokurator zur Versteigerung gebracht. Meist- bietende blieben mit 2670 fl. am 7. Dezember 1799 ein Goldschmied und ein Lederer von Eferding, die aber bald wieder ihres Besitzes sich entäußerten. 1801 ließen Josef Ölschuster, landständischer Beamter und Anton Großer, Diener bei den k. k. Landrech- ten, die damaligen Eigentümer, Kirche und Kloster bis auf den Grund abtragen; nur vom Kloster blieb ein westlicher Trakt erhalten, später als Mostpresshaus verwendet. Dieser kam mit dem Klostergarten am 14. September 1802 an Blasius Donabauer am Bäcker- haus zu Pupping und sodann 1842 an dessen Vetter Johann Donabauer. Noch stand die alte Gartenmauer; der Platz der Kirche und des Klosters war von Gras überwuchert. Ei- nen schiefstehenden Baum bezeichnete das Volk als Wahrzeichen der Stelle, an welcher

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