Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

211 natürlich zu schließen. War das nicht zu verlockend! Der Kaiser bewilligte, dass die Stadt Grein das leerstehende Franziskanerkloster zwar nicht um den angetragenen Preis von 500 fl., sondern nach unparteiischem Schätzungs- wert überlassen bekomme zur Errichtung eines Gewerbehauses. Dieser Betrag sollte ex camerali dem Religionsfond vergütet werden, so dass die Stadt Grein denselben an das Kamerale unverzinslich schuldete. Die Rückzahlung sollte nach ein paar Jahren in leidlichen Raten beginnen. Würde je- doch die Stadt diese Lokale zu einem andern Zweck verwenden oder verkaufen, so sollte dem Ärar das Einstandsrecht oder der Wiederkauf gegen Erlegung des nämlichen Kauf- schillings gebühren. Die von Grein mussten außerdem verständigt werden, dass die Er- schwerung der Einfuhr fremder Holzwaren nur dann bewilligt werden könnte, wenn die inländische Erzeugung in gehörigen Gang gebracht sein würde. Die unparteiische Schätzung fiel aus auf 1050 fl. für Gebäude und Gründe. Am 30. Juni 1786 wurde der Kaufkontrakt geschlossen; die Zahlung des Kaufschil- lings sollte nach 5 Jahren beginnen in jährlichen Raten von 100 fl. Am 15. Oktober 1789 beschwerte sich Lehrbach, dass kein Anfang gemacht werde mit dem Gewerbehaus, wohl aber das Lorettostöckl einem Binder verkauft, eine schöne steinerne Stiege ab- gebrochen und die Staffeln veräußert, das Marmorpflaster ausgehoben und großen- teils schon versilbert worden sei. Der Magistrat hatte mit anzüglichen Grobheiten, Drohungen und Verleumdungen erwidert und die Untersuchung vereitelt. Lehrbach verlangte Genugtuung. Die Antwort der Regierung war: Da das veräußerte Stöckl von keiner Beträchtlichkeit war und das Gewerbehaus ohne selbes seinen Fortgang neh- men kann, auch richtig ist, dass bei Zustandebringung eines solchen das ganze Klos- tergebäude umgegossen werden muss, so wird unter Einem der Vorgang denen von Grein durch das Kreisamt verhoben und mitgegeben, dass, falls das Gewerbehaus nicht zustande kommt, sie die Abtretung sich gefallen lassen müssen (5. Mai 1790). Mit der Zahlung der Kaufschillingsraten wurde 1791 begonnen und bis 1802 richtig fortgefahren. Die Einrichtung der Holzwarenfabrik unterblieb, obwohl es von 1789 bis 1793 an Untersuchungen und Drohungen nicht fehlte. Der Magistrat berief sich darauf, dass ein Zeitpunkt für die Errichtung der Fabrik nicht festgesetzt worden sei, dann auf eingetretene Kriegsumstände und dergleichen, bis er im Jahr 1794 erklärte die Mittel zur Fabrikserrichtung nicht zu haben und die Herrschaft bat eine andere Bestimmung des Klostergebäudes zu erwirken. Es trat ein 10-jähriger Stillstand ein. Im Jahr 1804 legte die Stadt Grein ein neues Gesuch vor auf eigene Kosten ein Bräuhaus im Klostergebäude errichten zu dürfen. Die Regierung beharrte auf Errichtung einer Berchtolsgadner Fabrik (1805). Dann wiederum 10-jähriger Waffenstillstand. Als unter dem 9. Dezember 1815 die obderennsischen Landrechte die Regierung ersuchten das Fiskalamt anzuweisen, es solle wegen der Besitzvorschreibung des Re- ligionsfonds bei mehreren ehemaligen Klostergütern einschreiten, ergab sich, dass die Stadt Grein von der Ermächtigung aus § 7 des Kaufkontraktes dd. 30. Juni 1786, auf

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