Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

200 ob er magister palatii wäre, behelligt er Seine Majestät ohne Grund und Ursache und mit Un- wahrheit, welches bei der bisher getragenen Moderation umso schmerzlicher ist. Unter dem 30. November 1784 wurde demDominikanerprovinzial von der Regierung be- fohlen, er solle seine Dispositionen bekanntgeben. Der Provinzial bat hierauf unter dem 12. Dezember, dass das Kloster zu Steyr als ein unentbehrlicher Aufenthaltsort indessen belassen und ihm vor der Aufhebung eines seiner Klöster jedes Mal der Befehl wegen Unterbringung erteilt werde. Er glaube nicht, dass es erlaubt sei die Mönche aus Steyr in die noch übrigen 12 Klöster in Steiermark und Ungarn zu transferieren. Die Regierung bedeutet ihm unter dem17. Dezember 1784, da gegen die Transferierung in steiermärkische und ungarische Klöster kein Verbot bestehe. Der P. Provinzial beharrt auf seiner Meinung von der Unzulässigkeit einer sol- chen Transferierung, doch werde er aus dem Kloster in Steyr 2 sogleich in andere Klöster ver- setzen. 39 Zur Normalschule werde wohl das Klostergebäude zu groß sein. Viel wirtschaftlicher und zweckmäßiger würde dazu das nebenan befindliche (Schrottmüllerische, den Dominika- nern gehörige) Haus verwendet. Dieser Bericht dd. 12. Jänner 1785 wird zur wohlgefälligen Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Unterbringung der Mönche ergab sich eine andere Schwierigkeit aus der besonderen Ordensverfassung der Dominikaner. Nach dieser hatte jedes Kloster seine Geistli- chen selbst aufzunehmen und zu verpflegen; demnach hatte auch jedes nur so viel Geistliche, als es eben erhalten konnte; somit durfte auch der Provinzial nicht einem Kloster, das keinen Vermögensüberschuss hatte, Geistliche aus andern Klöstern aufbürden. Der Pfarradministrator zu Münzbach P. Albert Widtmann gehörte nicht nach Münzbach, sondern in das Kloster Krems, dagegen nach Münzbach der als Prior nach Friesach in Kärnten postulierte P. Raimund Saitz. Der Provinzial glaubt, dass P. Widtmann nach Krems ohne Pen- sion übersetzt werden, der P. Saitz dagegen als Pfarradministrator nach Münzbach kommen soll; aus dem gleichen Grund soll der Pfarrer von Altenburg Ernst Toman in sein Kloster nach Graz und nach Altenburg der P. Kajetan Stallmayr, der bisherige Subprior in Münzbach, ver- setzt werden. Die Regierung zögert fortwährend mit der Anweisung der Pensionen solange, bis ihr nicht die Klöster angezeigt sein würden, in welche die Patres versetzt wären, zumal die kaiserliche Resolution dahin lautete, dass die Klöster, in welche die Mönche aus aufgehobenen Häusern versetzt würden, die Intertenimente zu beziehenhätten, nicht aber die Individuen selbst; diese aber wollten sich nicht gern in ein anderes Kloster verfügen, sondern immer am Ort des auf- gehobenen Klosters bleiben oder sich wohl gar hie und da auf dem Land aufhalten. Erst am4. Juli 1785, als auch das Kloster zu Steyr aufgelöst wurde, berichtet der Provinzial, dass die 3 Patres nachRetz, Krems, Vasovar und der Laienbruder nachWien disponiert worden seien, und hierauf werden die Pensionen angewiesen. Das übrige Münzbacher Klostergebäude mit Ausnahme des Pfarrhoftraktes wurde mit 39 Nach einemHofdekret vom4. Juli 1784 war die Auswechslung der Mendikanten zwischen Österreich ob und unter der Enns gestattet; dieses bezog sich zunächst aus die Kapuziner und Franziskaner und das Hof- dekret setzt voraus, dass die Sammlung schon aufgehoben und die Dotierung der Mendikanten im ent- sprechenden Betrag geschehen sei — was im Land ob der Enns dazumal allerdings noch nicht zutreffend war.

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