Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

183 beste Bauzeit nicht fruchtlos darf vorübergehen gelassen werden, so hat P. Prior und Konvent und in Abwesenheit des P. Priors das Konvent, an welches man sich zu hal- ten wissen wird, einen mit dem P. Prior gleichdenkenden und eifervollen, auf Beför- derung der Seelenpflege bedachten Geistlichen aufzustellen, dass dieser das Ge- schäft mit möglichstem Eifer betreibe, weswegen auch an den hierortigen Magistrat zur Betreibung dieser Wohnungsherstellung bereits Auftrag erlassen worden". Am 16. September 1784 wurde im Noviziat umzubauen begonnen. Das Oratorium mit seiner Sakristei und den anstoßenden Zellen und Räumlich- keiten wurde in eine Küche und in Wohnzimmer für den künftigen Pfarrer, seinen Diener und seine Köchin umgestaltet; vor den Schlafräumen der Novizen wurde eine Mauer aufgeführt, der Zugang zur Pfarrerwohnung gegen den Chor der Kirche hin eröffnet. Der Kanonikus beschwerte sich über die ihm zugerichtete Wohnung. Sie bestand aus 4 Zimmern, je 1 Zimmer für Köchin und Bedienten und 1 Küche. Außerdem rich- teten die Karmeliten dem Bedienten eine Tischlerei zu ebener Erde und dem Kano- nikus ein gewölbtes Kammerl auf wenigstens 12 Eimer Wein ein. Er aber verlangte noch 2 Gastzimmer, ein besonderes Einschreibzimmer, ein grö- ßeres Zimmer für den Bedienten, das Bedientenzimmer hatte er zur Bibliothek ge- nommen; endlich einen Keller ans mehr denn 100 oder 200 Eimer Wein; die Tür- und Fensterstöckeln passten ihm nicht, er wollte Doppelfenster etc. Der Prior berief sich darauf, dass die Wohnung nach den von der Regierung ge- nehmigten Rissen und Plänen hergestellt worden sei. Die Regierung erwiderte, es handle sich nicht tun die Herstellung nach Rissen und Plänen, sondern um die schlechte Herstellung, der Prior suche das listig zu ver- drehen. Er wird mit Absetzung bedroht. Die Karmeliter aber wendeten sich an Hof und stellten vor, welche Opfer sie der Pfarreinrichtung gebracht haben. Die Herstel- lung der Pfarrwohnung habe das Kloster 1164 fl. 27 kr. gekostet. Sie hätten über- haupt gehofft, dass sie wie in Wien nur einen anständigen Platz zur pfarrlichen Woh- nung geben müssten, die Herstellungskosten aber der Magistrat als Vogtei zu tragen hätte. Mit Hofkanzleidekret vom 19. August 1785 wurde die Landesstelle angewiesen das Kloster von weiteren übertriebenen Anforderungen des Domherrn Pfarrers zu entheben; wünsche dieser mehr Bequemlichkeit, so solle er sich solche auf eigene Kosten verschaffen. Viel ärmer daran und doch viel bescheidener war der Domherr Treml, Pfarrer bei St. Matthias. Von dem Antrag des Magistrates auf das Baumbach'sche Haus kam es ganz ab. Die Herstellungskosten auf eine Wohnung für den Pfarrer und seine Kapläne wurden (26. Jänner 1785) von der Buchhalterei berechnet auf 1815 fl. 21 kr., aber von der Regierung nicht angenommen, weil der Kaiser befohlen hatte für Treml eine Wohnung zu richten, so wie für Sutter bei den Karmelitern geschehen, also einfa- cher. Die Kooperatoren sollten nur die der Pfarrerwohnung nächsten Zellen bekom- men, der Pfarrer Treml mit den 2 Zimmern des Provinzialates sich begnügen. Er scheint sie aber nicht bezogen zu haben.

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