Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

123 und Gewissenhaftigkeit feierlichst verpflichtet und auch zu den schärfsten Strafen verantwortlich gemacht, welche auf die mindeste Verschweigung von Vermögen oder andere Hinterlisten gesetzt sind. Der Abt hat auch die Fassion nicht zurückge- zogen, was er gewiss getan hätte, wenn er so ängstlicher und kleinmütiger Gemüts- beschaffenheit wäre, wie das Kapitel vorgibt, vielmehr hat er ungeachtet der ihm gemachten Vorstellungen die Richtigkeit der Vermögensfassion mündlich auf das kräftigste bestätigt. Das Kapitel hat zu seiner Interzession kein Mandat vom Abt, die- sem allein sind im Namen des allerhöchsten Landesfürsten die, Temporalien des Stif- tes übergeben, folglich muss er auch allein dafür haften, wie auch nur er allein in complexu alles übersehen kann; die sämtlichen Kapitularen können hierum wenig wissen, da ja selbst jeder der Offiziale nur sein Fach kennt. Die Regierung trägt auf eine Lokalkommission zur Untersuchung des Stift Krems- münsterischen Vermögens an, wobei es sich auch weisen werde, welche Schuld der Untreue den Abt treffe und ob er noch fähig sei sein Amt weiter zu verwalten oder ob die Resignation angenommen werden solle. P. Prior reiste mit noch einem Kapitular nach Wien und von Wien kam unter dem 29. Jänner 1783 die Fassion zurück mit dem Auftrag sie dem Stift auszufolgen und die schleunige Einreichung einer neuen ordentlich verfassten zu betreiben, dem Prä- laten aber die Erinnerung zu machen, dass er in derlei wichtigen Geschäften für- derhin nur mit Zuhilfenehmung seines Klosterkapitels zu Werke gehe und die neu anzufertigende Fassion auch von demselben unterfertigen lasse. Die Regierung überreicht die neue Fassion am 30. Mai 1783 und bezieht sich da- bei auf den am gleichen Tag erstatteten Bericht über die Bestimmung Kremsmüns- ters zur abbage commendataire. Auch in der zweiten Fassion waren nicht mehr als 416 fl. Überschuss herausge- bracht worden. Der Pfarrvikar zu Münzbach machte bei Eybel geheime Anzeige wegen verschie- dener vom Dominikaner-Provinzialat verschwiegener Gelder. Das Konstitutum wurde unter dem 29. Jänner 1783 an den Kaiser abgesendet. 32. Anträge der Landesregierung auf Klosteraufhebungen. Das Ende des Jahres bot der Regierung Gelegenheit, den ersten direkten Antrag auf Aufhebung von Männerklöstern zu stellen. Das Hofdekret vom 28. Oktober 1782, welches über Ansuchen um Bewilligung von 119 fl. 24 kr. Baureparationskosten für die Linzer Kapuziner erflossen war, hatte Erhebung angeordnet: 1. über die Zahl dieser Bettelmönche, in wieviel Priestern, No- vizen und Laienbrüdern sie bestehen und ob solche nicht in andern Klöstern, allen- falls auch Prälaturen, zur Beihilfe aus Pfarren untergebracht und verwendet werden könnten, 2. was selbe an Stiftungen, Stipendien etc. besitzen und wie sie fundiert sind, auch wie hoch ihre Sammlung und ihr Almosen sich jährlich belaufen, 3. wie hoch ihre Kirchen, Klöster, Gärten etc. in Wert zu schätzen sind und ob diese Kirchen samt ihrer Anzahl Geistlicher ohne Nachstand der Seelsorge entbehrt werden

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