Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

107 Alumnatsadministrator Freiherr von Moser hat auf Rückzahlung der 27.000 fl. keinen Anspruch. Das Kloster war eben nicht mehr ad pinguiorem fortunam gelangt; es zeigt sich bei demselben ein jährlicher Abgang von 575 fl. 49 1/4 kr., denn der ausgewiesene Überschuss von 3821 fl. 35 1/4 kr. ergibt sich bei der Herrschaft und dieser reicht nicht aus zur Unterhaltung der Nonnen, der Domestiken und zur Bestreitung der übrigen Erfordernisse. Die Landeshauptmannschaft hat zu sorgen, dass in Hinkunft die Alum- nen sich mit Grund über Wohnung oder sonstige Haltung nicht beschweren können. Nur ganz kurz sei noch das Schicksal der beiden Stiftungen angedeutet. Die Studienanstalt zu Münzbach wurde durch Beschluss der Studienhofkommis- sion vom 18. September 1783 aufgehoben, das Kapital zu Handstipendien verwendet. Im Jahr 1805 wurden die gestifteten jährlichen 600 fl. dem k. k. Konvikt zu Kremsmüns- ter einverleibt, das Präsentationsrecht darauf hatte das Domkapitel zu Linz als Nutz- nießer der Herrschaft Münzbach. Im Jahr 1849, als das Konvikt zu Kremsmünster auf- hörte ein kaiserlich-königliches zu sein und nur noch als Privatanstalt weiterbestand, wurde die alte Stiftung wieder in Handstipendien umgestaltet, auf welche das Dom- kapitel der Statthalterei präsentiert. Das Konvikt in Wien wurde aufgehoben mit Beschluss der Studienhofkommission vom 5. Juni 1786; die Stipendien wurden auf die Hand gegeben bis 1802. Von diesem Jahr ab mussten die Windhager Stiftlinge (mit Ausnahme der Mediziner) im Wiener Stadtkonvikt wohnen. Im Jahr 1848 ging dieses Institut ein und seitdem werden wie- derum Windhagische Stipendien verliehen. Wiederholt ergingen Entscheidungen, dass durch Aufhebung des Klosters das Ver- leihungsrecht an den Landesfürsten gediehen sei. 1790 wurde bestimmt, dass die nie- derösterreichische Regierung die Besetzungsvorschlüge zu erstatten habe. In neuester Zeit hat das Unterrichtsministerium das Verleihungsrecht an sich gezogen. Seit 1870 wurde die Teilnahme an den Windhagischen Stipendien auch den Realschülern und Studierenden der technischen Hochschule eröffnet gegen einhelligen Rekurs der Uni- versität. Außerdem pflegten seit jeher (aktenmäßig schon seit 1787,1791) an Waisen und unversorgte Damen der mit dem Stifter verwandten und verschwägerten Familien, so- wie an Witwen der Verwandten und Verschwägerten Unterstützungen gegeben zu werden. Durch Beschluss der Hofkommission vom 28. März 1787 wurden aus dem Stif- tungsvermögen (jährliche) 1289 fl. für die Universitätsbibliothek ausgeschieden. Am 1. Oktober 1783 wurde das Brauhaus vererbrechtet. Am 1. Oktober 1784 wurde der Bestandvertrag mit Mittermeyr gelöst, für die durch behördliche Verfügungen erlittenen Beeinträchtigungen wurde er entschädigt. Auch der Maierhof und die Maierhofgründe kamen zur Veräußerung. 1792 wurde die Religionsfondsherrschaft Windhag nebst anderen dem Linzer Domkapitel in par- tem dotationis gegeben. Demnach wird die Darstellung der Geschicke Windhags ihre Fortsetzung nach dem Tod Josefs II. finden. Die Geschichte kehrt zurück in die Zeit des (ersten) Aufhebungspatentes vom 12. Jänner 1782. In ihr war auch angeordnet

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