Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

106 nicht mit Bargeld, sondern durch Ausstellung von Obligationen tun, wodurch der Religi- onsfond in kritische Schuldensysteme oder gar in gänzlichen Verlust seines Eigentums geraten könnte. Die Gründe wurden aber nicht stichhältig befunden: Wenn die Herrschaft Wind- hag entfernte Untertanen besitzt in Herrschaften, die keine Windhagischen Unterta- nen haben, so sollen die Untertanen geschätzt, verkauft und das Geld zur Ankaufung fremder Untertanen im Windhagischen verwendet werden. Mit dem Geschäft muss sogleich begonnen werden (Wien 6. Februar 1783). Noch eine andere Sache bedurfte nach Aufhebung des Klosters einer Normierung — und sie ist mehr als ein Jahrhundert lang nicht zum Abschluss gelangt: die Herr- schaft Windhagischen Studienstiftungen. Der Kaiser hatte über dieselben besondere Berichterstattung gefordert, insbeson- dere über das Verhältnis des Stiftungsvermögens zum Klostervermögen. Es ergab sich, dass die Wiener und Münzbacher Stiftungsvermögen nie mit dem Windhager Kloster- vermögen vermengt waren. Die Wiener Windhager Stiftung hatte dem Kloster aller- dings eine Aushilfe mit 27.000 fl. auf Grund allerhöchster Bewilligung geleistet; diese erschienen in der Inventur unter den Passiven nicht auf; sie waren nämlich als ein Ge- schenk betrachtet worden, faktisch waren nur 9000 fl. ex pietate zur Beihilfe darge- reicht, also geschenkt, 16.000 aber vorgestreckt worden gegen dem, dass das Kloster sie zurückzahlen sollte, wenn es ad pinguiorem fortunam würde gelangt sein; über 2000 fl. war überhaupt kein Instrument vorfindlich. Die Regierung hofft, dass der Kai- ser, welcher keinen Untertanen zur Zahlung einer illiquiden Forderung verurteile, dem hierländigen Religionsfond eine gleiche Gnade werde angedeihen lassen und die Wie- ner Stiftung ad viam iuris verweisen. Die Wiener Stiftung, stand im Übrigen nur durch die an die Priorin gehörige Präsentation mit dem Kloster in Verbindung und ebenso die Münzbacher Stiftung. Für diese erhob der Münzbacher Dominikanerprior von dem Kirchhammerischen Stiftungskapital per 22.000 fl. 600 fl. Interessen, wovon 6 Knaben erhalten wurden: berechnet wurden für jeden jährlich 50 fl. Kostgeld und 15 fl. auf Kleidung, auf Behei- zung für alle 26 fl.; 2 Professoren wurden bezahlt mit 140 fl., der Regenschori erhielt 50 fl., den Abgang deckte das Kloster Münzbach. Die Wohnung der Knaben in einem Trakt des Münzbacher Klosters wurde bei einer Lokalaugenscheinkommission schlecht, feucht, finster und äußerst unrein befunden; Kost und Kleidung konnten nicht untersucht werden, weil eben damals die Knaben abwesend waren; doch wurde vermutet, dass sie der Wohnung entsprachen. Die Zög- linge erhielten an Sonn-, Dienst- und Donnerstagen zu jeder Mahlzeit 4 Speisen, da- runter auch jedes Mal ein Gebratenes von Kälbernem oder Lämmernem, an den an- dern Tagen 3 Speisen, Bier an allen Fest- und Kommuniontagen und auch zu anderen Zeiten. An Kleidung erhielt jährlich jeder einen neuen Rock von gutem Tuch, ein Paar neue Beinkleider, ein Paar Socken und Winterstrümpfe, 2 Paar Schuhe „und zweimal Doppeln, 2 neue Hemter, 2 Bindeln", alle 2 Jahre einen Hut, alle 4 Jahre einen neuen Mantel. Nach 6-jährigen Studien wurden die Zöglinge an das Wiener Alumnat über- setzt (Linz. 27. Jänner 1783). Der Kaiser resolvierte darauf unter dem 15. Mai 1783: der Wiener

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