Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

84 Würde dem Stift vorgestanden habe. Die Präsentation auf die Münzbacher und auf die Wiener Alumnenstiftung und auf die Stelle des dazu gehörigen Administrationssuperintendenten und Hofmeisters fällt nun an Hof heim. Das gräflich Windhagische Testament lässt keinen Zweifel üb- rig, dass die Absicht des Stifters bei Errichtung beider Stiftungen vorzüglich auf die Beförderung der Windhagerischen und obderennsischen Jugend gerichtet war. Da- rum dürfte es sich empfehlen, dass (sowie bei der von den Jesuiten an den Hof ge- fallenen Rulandischen Stiftung) die Landesstelle den Vorschlag an die Hofkanzlei ma- che. Das Mendikantenalmosen soll abgestellt werden. Mayans erstattet seinen Bericht unter dem 2. Juni. Die Landesstelle gibt den Bericht unter dem 7. Juni an Hof; sie stimmt den Anträgen des Aufhebungskommissärs fast in allem bei, insbesondere auch darin, dass das Exkarmeliterinnengebäude in Linz zum Versammlungshaus genommen werden sollte. Allerdings hatte die Stelle selbst erst unter dem 3. April den An- trag gestellt, das Priesterhaus von Enns in dieses Linzer Gebäude zu übertragen. Es wurden auch darauf bezügliche Verhandlungen mit dem Fürstbischof von Passau gepflogen, als deren Resultat eine Reihe von Fragepunkten dem Graf Engl am 27. Mai mit der Aufforderung zugemittelt wurden, darüber bis letzten Juni sich zu äußern. Damit wurde wieder eine Frage aufgerollt, die schon 1774 in Verhandlung stand; dazumal hatte der Kardinal dem Graf Engl, dem diese Trans- ferierung sehr schmerzlich gefallen wäre, geholfen. Nun meint die Regierung, dieser Antrag könnte doch noch aufgeschoben werden, die Nonnen würden bald absterben, dann ließe sich derselbe umso kräftiger durchführen, als dadurch auch der Religionsfond gestärkt würde. Zum Schluss bittet die Regierung um eine Remuneration für Graf Mayans. Darauf erfolgt die kaiserliche Resolution vom 23. Juni 1782: bei der Bestim- mung des Windhager Klostergebäudes zum Versammlungshaus bleibt es. Über die Aufhebung der Peterskirche und Transferierung des Altenburgischen Vikari- ates nach Windhag ist bei Gelegenheit des in Sachen (der Pfarreinteilung) zu er- stattenden Hauptberichtes Erinnerung zu machen. Die Ablässe in der Portiunku- lakapelle haben in Hinkunft zu unterbleiben und somit auch die Festmahle. Der Subpriorin ist für die 5 Monate täglich 1 fl. zu erfolgen, die Vitalizien sind ohne Anstand auszuzahlen . 15 Den Nonnen werden außer der Darreichung des Unter- haltsgeldes noch die sarta tecta hergehalten, sonst aber wird ihnen keine Be- günstigung gewährt, so dass sie Holz, Viktualien, Bedienung sich selbst zu bezah- len haben und zwar zum wahren Preis. Steht ihnen das nicht an, so können sie in ein anderes, nicht aufgehobenes Kloster gehen oder in die Welt treten (27. Juli 1782). In späteren Entscheidungen werden über die erneuerte Anfrage der Landesstelle (8. Juni 1783) auch die Weinvorräte nicht um den Schätzungswert 15 Später wurde bestimmt, dass der Religionsfond sie nur zu 4 Prozent auszahlt, wenn nicht eine be- stimmte Summe schon vorgesehen ist.

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